[ESt] Zinsabschlagsteuer für Kind zurückholen?

Ein Kind im Alter von 14-16 Jahren hat einen Bundesschatzbrief ausgezahlt bekommen. Bei der Zinsberechnung wurde ein Zinsabschlag einhalten. Besteht ein Anspruch auf Erstattung des Betrages und wie kann er geltend gemacht werden.

Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP abgeben.

Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP abgeben.

Aber für das Kind, nicht für die Eltern.

Nur zur Klarstellung.

Hallo,

und für die Zukunft eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ für das Kind beantragen.

Formular: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C3061381_L20…

Mfg vom

showbee