Hallo zusammen,
ich habe von meiner Oma eine Wohnung geerbt - diese habe ich vermietet. Nachdem ein weiterer Erbe „aufgetaucht“ ist, musste ich nach einer gerichtlichen Entscheidung dieser Person (lebt in Australien) den Erb-Pflichtteil auszahlen. Um die Wohnung nicht verkaufen zu müssen, habe ich ein Darlehen aufgenommen und den Pflichtteil damit ausbezahlt.
Nun meine Frage: Kann ich das Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten der vermieteten Wohnung in der Einkommensteuer ansetzen? Was ist mit den Zinsen - diese müsste ich doch bei der ESt-Erklärung ansetzen können, da diese in direktem Zusammenhang mit der Vermietung stehen.
Wie seht Ihr das? Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten.