[ESt] Zinsen eigne Wohnung bei V+V-Whg. abziehbar?

Hallo allerseits,

eine person A besitzt eine Whg Nr.1 wofür es kein Darlehen (mehr)gibt,
d.h. wofür es keine Zins-kosten gibt.

Jetzt kauft A eine Whg Nr.2 - die vollständig durch ein Darlehen
finfinanziert wird, und will dorthin umziehen. Die Whg Nr. 1 will A
vermieten.

Frage: Können die Zinskosten für Whg Nr. 2 (wo A selbst wohnen wird)
als Werbekosten anerkannt werden, und somit von seinen Mieteinkünften
aus Whg Nr.1 abgesetzt werden?

Vielen dank im Voraus, Steffan

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Hallo,

ok danke für eindeutige Antwort,

falls zufällig noch jemanden Vorschläge dazu hat, ob und wie Zinsen-Kosten absetzbar gemacht werden können - würde mich darüber freuen.

Hintergrunde:

  • Nur dadruch dass A die Whg. 2 erworben hat, wurde es überhaupt möglich
    gemacht die Whg. 1 zu mieten, da vorher eigenbewohnt.
  • Whg. 2 ist nah an Arbeitsort, wobei Whg. 1 30 km entfernt ist.

Gruß, Steffan

[MOD] Komplettzitat gelöscht

stell dir vor, ich habe eine wohnung, die ich vermiete - und wohne in einer anderen, wo ich miete zahle - und ich kann die miete nicht „von der steuer absetzen“

es kommt doch auf die wirtschaftliche zuordnung der zinsen an - warum sollten denn zinsen für eine selbstgenutzte immobilie abzugsfähig sein

reines privatvergnügen

gruß inder

Hallo Steffan,

man kann aber Renovierungs und evtl. Verwaltungskosten absetzen.

Gruß
ajlav