eine person A besitzt eine Whg Nr.1 wofür es kein Darlehen (mehr)gibt,
d.h. wofür es keine Zins-kosten gibt.
Jetzt kauft A eine Whg Nr.2 - die vollständig durch ein Darlehen
finfinanziert wird, und will dorthin umziehen. Die Whg Nr. 1 will A
vermieten.
Frage: Können die Zinskosten für Whg Nr. 2 (wo A selbst wohnen wird)
als Werbekosten anerkannt werden, und somit von seinen Mieteinkünften
aus Whg Nr.1 abgesetzt werden?
stell dir vor, ich habe eine wohnung, die ich vermiete - und wohne in einer anderen, wo ich miete zahle - und ich kann die miete nicht „von der steuer absetzen“
es kommt doch auf die wirtschaftliche zuordnung der zinsen an - warum sollten denn zinsen für eine selbstgenutzte immobilie abzugsfähig sein