Hallo,
laut Aussage der neuen Regierung soll jetzt die degressive Abschreibung von Gebäuden mit Mietwohnungen gestrichen werden.
A hat vor 2 Jahren eine fremd-vermietete Mietwohnung gekauft
und in seiner Unterhalts-Berechnung die degressive Abschreibung mit einbezogen.
Gilt die Abschaffung für alle neuen Objekte oder gilt es auch für Objekte, die man schon vor der neuen Regierung gekauft hat.
Danke im voraus.
Gruß, Marsi
Hi !
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Es ist noch nichts beschlossen, sondern man hat sich nur gegenseitig ein paar Absichtserklärungen gegeben. Was davon Am Ende umgesetzt wird, kann man erst zum Schluss sagen.
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In D haben wir ein grundgesetzlich gesichertes Vertrauen ins Recht. Daher dürfte es für Altfälle auch weiterhin die degresive Gebäude-AfA geben.
Möglich allerdings, dass es innerhalb einer etwas längeren Übergangsfrist (vielleicht 20 Jahre) zu einer Umstellung der AfA-Methode gekommen sein muss.
BARUL76
der im Übrigen vieles, was jetzt „beschlossen“ wurde für nicht umsetzbar hält
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