[ESt] Zukunft der Fahrtkosten mit Merkel?

Hi,
ich habe zwei Fragen zum Absetzen der Fahrtkosten für den Arbeitsweg von der Steuer:

  1. Jemand fährt 200 Tage im Jahr zum 50 km entfernten Arbeitsstätte, dann kann er momentan AFAIK 200*0,30€*50 = 3000 € von der Steuer absetzen. (Soweit korrekt?) Wie viel Geld davon bekäme denn ein „normaler“ Arbeitnehmer Steuerklasse III davon wirklich zurück?

  2. Die neue Regierung will ja zu 2007 die Fahrtkosten ändern. Ich meine gehört zu haben, dass die Regelung dann erst ab 20km gilt. Also wenn die Arbeit 19km weg läge, könnte man 0 Euro absetzen. Könnte man dann bei 21km die kompletten 21km absetzen, oder nur 1km? Ändert sich da sonst noch was?

Grüße

Ralph

Hallo Ralph,

ich habe zwei Fragen zum Absetzen der Fahrtkosten für den
Arbeitsweg von der Steuer:

  1. Jemand fährt 200 Tage im Jahr zum 50 km entfernten
    Arbeitsstätte, dann kann er momentan AFAIK 200*0,30€*50 = 3000
    € von der Steuer absetzen. (Soweit korrekt?) Wie viel Geld
    davon bekäme denn ein „normaler“ Arbeitnehmer Steuerklasse III
    davon wirklich zurück?

Das ist soweit richtig. Bei einem Steuersatz von 15 - 20 % sind das ungefähr 450 - 600 € Erstattung.

  1. Die neue Regierung will ja zu 2007 die Fahrtkosten ändern.
    Ich meine gehört zu haben, dass die Regelung dann erst ab 20km
    gilt. Also wenn die Arbeit 19km weg läge, könnte man 0 Euro
    absetzen. Könnte man dann bei 21km die kompletten 21km
    absetzen, oder nur 1km? Ändert sich da sonst noch was?

Wäre schön, wenn man die 21 km ansetzen könnte, aber (wie zu erwarten war) natürlich nur 1 km :frowning:

Tja, es ändert sich einiges:
Eigenheimzulage fällt ab 2006 weg, dafür Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) ab 2007 auf 19 %, Halbierung des Sparerfreibetrages, Versteuerung aller (!) Spekulationsgewinne (bisher bei Aktien nur innerhalb von einem Jahr und bei Grundstücken innerhalb von 10 Jahren)

Fazit: die kleinen trifft es am härtesten.

Auf dieses homepage sind die steuerlichen Änderungen gut und verständlich dargestellt:
http://www.koalitionsvereinbarung.de/

Gruß

Petz

Hallo petz,

Halbierung des
Sparerfreibetrages, Versteuerung aller (!) Spekulationsgewinne
(bisher bei Aktien nur innerhalb von einem Jahr und bei
Grundstücken innerhalb von 10 Jahren)

was diese Punkte betrifft muss ich dich korigieren.

Da ist noch nix beschlossen. Die Halbierung des Sparerfreibetrages wird wohl kommen, da es einfach durchsetzbar ist.

Die Besteuerung der Spekualtionsgewinne ist eine ganz andere Sache.
Sie steht deshalb auch nicht so im Koaltionsvertrag , auch wenn dies immer behauptet wird.
Denn die Besteuerung der Spekualtionsgewinne ist mit vielen offenen Fragen verbunden zb. Verrechnung der Verluste, Stichtag etc.

Gruss
Boersenfan1968

Hallo Petz,

Wäre schön, wenn man die 21 km ansetzen könnte, aber (wie zu
erwarten war) natürlich nur 1 km :frowning:

Gilt die Beschränkung nur bei Ansatz der Pauschale oder generell?

Wie ist es denn, wenn man die Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt, könnte man die Tickets komplett als Werbungskosten ansetzen?

Oder wenn man exakt die Kosten für das eigene Auto ermittelt (also Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geteilt durch Gesamtfahrleistung mal Gesamtkosten des Jahres)?

Dann hat man ja in beiden Fällen den exakten aufgewendeten Betrag und keine Pauschale, das dürfte doch noch zu den Werbungskosten zählen?

Viele Grüße
Frank

Hi,

natürlich ist noch gar nichts beschlossen (habe ich auch nicht behauptet), die neue Regierung gibt es ja auch erst seit zwei Tagen.

Aber wenn es schon im Koalitionsvertrag steht und im Bundestag und Bundesrat gibt es ja nun eine (zwangsweise) Übereinstimmung, wer sollte diese Beschlüsse verhindern ?

Auch das mit den Spekulationsgewinnen wird kommen, es hat eine Bundesregierung noch nie gehindert, „halbfertige“ Gesetze zu schaffen.

Genau deswegen wird der Vorläufigkeitskatalog der Steuerbescheide immer länger, die Einsprüche immer mehr, und beide Seiten (Steuerberater und Finanzamt) können sich nicht mehr um die eigentliche Arbeit kümmern.

Gint es überhaupt eine andere juristische Fachrichtigkeit wie das Steuerrecht, wo so viele Verfahren wegen Grundsatzfragen bei obersten Gerichten anhängig sind ?

Ich glaube nicht.

Also, immer schön optimistisch bleiben, die Arbeit wird beiden Seiten nie ausgehen, zumindest diese Arbeitsplätze bleiben gesichert.

Gruß

Petz

Hallo Frank,

Wäre schön, wenn man die 21 km ansetzen könnte, aber (wie zu
erwarten war) natürlich nur 1 km :frowning:

Gilt die Beschränkung nur bei Ansatz der Pauschale oder
generell?

Es gibt immer nur die Pauschale oder (!) die tatsächlichen Werbungskosten, je nachdem, was günstiger ist.

Wie ist es denn, wenn man die Strecke mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zurücklegt, könnte man die Tickets komplett
als Werbungskosten ansetzen?

Wer weiß das schon ?
Das neue Gesetz gibt es noch nicht, bisher gibt es nur eine Koalitionsvereinbarung.
Bisher wurde verglichen, was günstiger ist, die km-Pauschale oder die Tickets.

Oder wenn man exakt die Kosten für das eigene Auto ermittelt
(also Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geteilt durch
Gesamtfahrleistung mal Gesamtkosten des Jahres)?

Nee, nee, für Fahrtkosten zur Arbeit gibt es nur die km-Pauschale oder die Tickets, die tasächlichen Kosten sind uninteressant.

Gruß

Petz

Danke!

Na dann schaunmermal was da noch so alles herauskommt aus der Koalition…

Viele Grüße
Frank

Auch das mit den Spekulationsgewinnen wird kommen, es hat eine
Bundesregierung noch nie gehindert, „halbfertige“ Gesetze zu
schaffen.

jep, das sagste was wahres. Aber zumindest in diesem Punkt, ist es bis jetzt immer Fehlgeschlagen, gggg

Genau deswegen wird der Vorläufigkeitskatalog der
Steuerbescheide immer länger, die Einsprüche immer mehr, und

joa, mein Vorläufigkeitskatalog dehnt sich auch jedes Jahr weiter aus, lol.
Machmal bedauere ich die Finanzbeamten, schließlich müssen die jeden Unsinn der Politik ausbaden.

Schönes WE noch

  1. Die neue Regierung will ja zu 2007 die Fahrtkosten ändern.
    Ich meine gehört zu haben, dass die Regelung dann erst ab 20km
    gilt. Also wenn die Arbeit 19km weg läge, könnte man 0 Euro
    absetzen. Könnte man dann bei 21km die kompletten 21km
    absetzen, oder nur 1km? Ändert sich da sonst noch was?

Grüße

Ralph

du kannst nur 1 km absetzen, also wegstrecke-20km sind absetzbar.

Versteuerung aller (!) Spekulationsgewinne
(bisher bei Aktien nur innerhalb von einem Jahr und bei
Grundstücken innerhalb von 10 Jahren)

Wie denken die sich das? :
Sollen auch Gewinne versteuert werden, wenn man z. B. ein Haus oder eine Aktie 20 Jahre lang besessen hat?

Bei manchen Sachen ist doch der Anschaffungswert längst vergessen.

Gruß
JoKu