[ESt] Zusammenveranlagung nach Trennung

Hallo Zusammen ! Wie läuft das eigentlich, wenn man verheiratet ist und ein Kind hat, in der Einkommenssteuer zusammenveranlagt wird. Dann aber trennt man sich im Jahr 2005, hat seine Einkommenssteuererklärung für 2004 noch nicht abgegeben. Möchte dies tun, aber der Ex-Partner (LSt.Kl. 5) gibt diese nicht raus. Wenn man jetzt hier eine getrennte Veranlagung macht, muß man doch, weil ja LSt-Kl. 3 enorm viel Steuern nachzahlen. Der Ex-Partner hat aber nichts in 2004 verdient. Wäre sehr nett, wenn mir jemand sagen könnte, wo ich hier nachlesen kann.

Zudem würde ich gerne wissen, wo ich im Internet die Richtlinien finde (z.B. Abschn. 37 LStR.) unter bundesrecht.juris konnte ich nichts finden.

Und dann würde mich sehr interessieren, ob ein Selbständiger, der grundsätzlich eine regelmäßige Arbeitsstätte hat und hin und wieder auswärts arbeitet die für AN gültigen Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen kann und wie das aussehen (Reisekosten oder ähnl.)

Ich bin Euch für jede Info sehr dankbar.

[MOD] Zitat gelöscht

Wenn in 2004 nicht dauernt getrennt gelebt wurde, dann gibt es keine andere Wahl.
Siehe dazu:
§ 26 EStG Veranlagung von Ehegatten

(1) Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Abs. 1 oder 2 oder des § 1a sind und nicht dauernd getrennt leben und bei denen diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind, können zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a) und Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen; für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung können sie stattdessen die besondere Veranlagung nach § 26c wählen. 2Eine Ehe, die im Laufe des Veranlagungszeitraums aufgelöst worden ist, bleibt für die Anwendung des Satzes 1 unberücksichtigt, wenn einer der Ehegatten in demselben Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat und bei ihm und dem neuen Ehegatten die Voraussetzungen des Satzes 1 ebenfalls vorliegen. 3Satz 2 gilt nicht, wenn eine Ehe durch Tod aufgelöst worden ist und die Ehegatten der neuen Ehe die besondere Veranlagung nach § 26c wählen.

(2) Ehegatten werden getrennt veranlagt, wenn einer der Ehegatten getrennte Veranlagung wählt. 2Ehegatten werden zusammen veranlagt oder - für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung - nach § 26c veranlagt, wenn beide Ehegatten die betreffende Veranlagungsart wählen. 3Die zur Ausübung der Wahl erforderlichen Erklärungen sind beim Finanzamt schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.

(3) Werden die nach Absatz 2 erforderlichen Erklärungen nicht abgegeben, so wird unterstellt, dass die Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen.

Zudem würde ich gerne wissen, wo ich im Internet die
Richtlinien finde (z.B. Abschn. 37 LStR.) unter
bundesrecht.juris konnte ich nichts finden.

Also ich bin ja für einfach mal googeln aber bitte:
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
Gibt aber noch andere Seiten…

Und dann würde mich sehr interessieren, ob ein Selbständiger,
der grundsätzlich eine regelmäßige Arbeitsstätte hat und hin
und wieder auswärts arbeitet die für AN gültigen
Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen kann und wie das
aussehen (Reisekosten oder ähnl.)

Ich bin Euch für jede Info sehr dankbar.

Selbständiger? was heist das? selbstendige Arbeit? Gewerbebetrieb?
Bei Reisekosten kommt es drauf an! PKW im betriebsvermögen? Wird nach Km abgerechntet. Vielleicht mit der DB gefahren. Bei sooooo einer Ungenauen frage kann man nur ungenau Antworten.