Wie ist der Sachverhalt wenn ein Ehepartner unselbständig erwerbstätig ist und der andere Student ist. Generell sollte eine gemeinsame Veranlagung möglich sein. Sind Bafög Zahlungen in irgendeiner Weise zu berücksichtigen? Insbesondere stellt sich die Frage ob Werbungskosten (eigentlich nicht da kein Einkommen dagegen steht) oder aussergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können?
hi,
nein, bafög ist keine einkunftsart. durch zusammenveranlagung ergibt sich ein geringerer steuersatz, wenn ein ehegatte keine steuerpflichtigen einkünfte hat. aber: wenn man einen ehegatten hat der geld verdient, ist der auch unterhaltspflichtig und i.d.R. wird das bafög weggekürzt! die heirat sollte beim bafög-amt „angemeldet“ werden. nachzahlung und bußgeld drohen im anderen fall.
mfg vom
showbee