[ESt] zweckgebundene Übertragung Kapital an Kind?

Abend Steuerexperten!

Da es ja nun bald nahzu keinerlei Freibeträge mehr für Zinserträge gibt
könnte man sich folgendes Scenario als durchaus realistisch darstellen.

Die Eltern möchten das ihre Kinder später mal studieren können. Um dies
zu ermöglichen sparen sie jeden Monat einen festen Betrag. Nachdem
nun der Gesetzgeber entschieden hat den Freibetrag für Zinserträge
zu senken kommt die Frage auf "Kann der Nachwuchs das Geld nicht auf
seine Kappe anlegen und hat somit etliche tausend Euro Einkommen
steuerfrei.

Die Frage nun wäre, ist es möglich vertraglich (natürlich mit
Anwaltshilfe) das Geld zweckgebunden dem Nachwuchs zu überlassen.
So nach dem Motto, wenn du es nutzt zum studieren ist es dein Geld
aber jegliche andere Nutzung ist untersagt und das Geld geht an die
Eltern zurück. Das die Eltern in dem Fall dann Steuern für die
Zinsen zahlen müssen ist klar.

Danke & Gruß
Stefan

Machen Sie doch einen Vertrag mit Yolanda Nguyen- Kitoko aus Afghanistan, dort sind die Steuersätze niedrig.

Diese Spielchen funktionieren nur, wenn das Geld ohne Rückfallklausel o. dgl. den Kindern geschenkt wird. Bei Ihrem Vorschlag sind wir bereits im Bereich der Steuerhinterziehung.

.

Guten Abend

Machen Sie doch einen Vertrag mit Yolanda Nguyen- Kitoko aus
Afghanistan, dort sind die Steuersätze niedrig.

Was hat das mit meiner Frage zu tun?

Diese Spielchen funktionieren nur, wenn das Geld ohne
Rückfallklausel o. dgl. den Kindern geschenkt wird.

OK, wo steht das?

Bei Ihrem Vorschlag sind wir bereits im Bereich der
Steuerhinterziehung.

Wieso? Ich hatte geschrieben, dass es selbstverständlich ist, dass
Steuern fällig werden wenn das Geld nicht für das Studium genutzt
wird und an die Eltern zurück geht.

Was ist daran Steuerhinterziehung?

Auch im Erbrecht darf ich Klauseln bestimmen, warum nicht
in diesem Fall?

Einfach nur mal ein paar abfällige Sätze fallen zu lassen ist sicher
nicht im Gedanken von w-w-w ein bischen mehr darf es ruhig sein.
Auch wenn du (ich bleib beim Du da hier üblich) es nicht
nachvollziehen kannst aber diese Frage ist für viele Eltern
interessant. Und im Zeitalter von Studiengebühren und steigenden
Kosten sicherlich wichtig, da dies die Grenze sein kann, studieren
oder nicht.

Dann mal los und Butter bei de Fische du scheinst dich ja auszukennen!

Gruß
Stefan (hab immer Zeit für eine Anrede und einen Gruß)

Hallo Stefan,

an Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen vom Finanzamt für deren steuerliche Berücksichtigung besonders strenge Maßstäbe angelegt werden, sowohl was den vertraglichen Inhalt als auch die tatsächliche Durchführung betrifft. Soviel mal allgemein.

Bei einer Schenkung mit einer entsprechenden Auflage, wofür das geschenkte Geld zu verwenden ist, sähe ich prinzipiell mal kein Problem bei der steuerlichen Anerkennung. Ausnahme vielleicht: Das mit „Studiums-Auflage“ beschenkte Kind besucht grad die neunte Klasse Hauptschule und hat schon einen Ausbildungsvertrag für nachcher, wird also mit gößter Wahrscheinlichkeit nicht studieren und es ist deshalb praktisch sicher, dass das Geld wieder an den Schenker zurückfällt. Dann ist natürlich nix mit steuerlicher Anerkennung.

Denkbar ist auch ein Darlehensvertrag mit den Kindern mit entsprechend niedriger Verzinsung (nicht unbedingt gleich 0%), dann sind im Endeffekt nur die Zinsen verschoben.

Gruß,
Markus

PS: Zahl doch lieber ein paar Steuern mehr, irgendwer muss schließlich mein Gehalt finanzieren!
:wink:

Hallo,

Verweis auf eine Thread unten:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Eine Auflage wird wohl nur dann anerkannt, wenn sie realistisch erfüllbar ist. Studienbindung bei einem Kindergartenkind bzw. Hauptschüler würde ich ausschließen. Ich würde das, wenn überhaupt, genereller fassen bzw. negativ abfassen (nicht für …), weil dass dann überprüfbarer und willkürfreier ist. Und nur darum gehts, die Eltern sollen schenken, aber richtig. Nicht anerkannt wird eine Verlagerung, die nach Außen nur wie Schenkung aussehen soll, aber eigentlich die Verfügungsgewalt der Eltern verbleibt. Insoweit würden sich auch langfristige/risikolose Anlagen dazu eignen, diesen Anschein auszuschließen.

Mfg vom

showbee

Hallo Markus,

Denkbar ist auch ein Darlehensvertrag mit den Kindern mit
entsprechend niedriger Verzinsung (nicht unbedingt gleich 0%),
dann sind im Endeffekt nur die Zinsen verschoben.

Das verstehe ich nicht wie du das meinst, kannst du das ein bischen
mehr erklären?

PS: Zahl doch lieber ein paar Steuern mehr, irgendwer muss
schließlich mein Gehalt finanzieren!

Ich hänge so an meinen Euros, an jedem einzelnen Schicksal.

Danke & Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Denkbar ist auch ein Darlehensvertrag mit den Kindern mit
entsprechend niedriger Verzinsung (nicht unbedingt gleich 0%),
dann sind im Endeffekt nur die Zinsen verschoben.

Das verstehe ich nicht wie du das meinst, kannst du das ein
bischen
mehr erklären?

Statt mit seinen Kindern einen Schenkungsvertrag über das Geld abzuschließen schließt man mit ihnen einen Darlehensvertrag, meinetwegen mit 1% Verzinsung (theoretisch ist sogar ein zinsloses Darlehen möglich, eigentlich könnte auch da keiner was sagen).
Damit haben die Kinder das Geld erstmal zur Verfügung und können es anlegen, z. B. für 4%. Nach Ablauf der im Darlehensvertrag vereinbarten Zeit müssen sie das Geld an ihre Eltern zurückzahlen. Genauso gut kann der Vertrag dann aber auch, evtl. mit neuen Konditionen, verlängert/erneuert werden, oder man macht dann (wenn die lieben Kleinen schön brav studiert haben) einen Schenkungsvertrag, z.B. durch Erlaß der Schulden, die sie ja durch das Darlehen bei ihren Eltern haben.
Damit ist fast der gleiche Zweck erfüllt wie mit der Schenkung unter Auflage. Ein paar Zinsen bleiben zwar weiterhin zu versteuern (die die Kinder dafür als Werbungskosten abziehen können, wenn bei ihnen mal Steuer anfallen sollte), aber man kann das ganze dafür leichter steuerlich unanfechtbar machen. Und man kann auch besser dafür sorgen, dass die Kinder das Geld wirklich für das verwenden für das es die Eltern vorgesehen haben, z. B. fürs Studium.
Wichtig ist natürlich, dass der Darlehensvertrag auch tatsächlich so durchgeführt wird wie er vereinbart ist, d. h. die Zinsen müssen wirklich an die Eltern gezahlt werden (am besten per Überweisung wegen der Nachweisbarkeit) und dürfen nicht gleich wieder an die Kinder zurückfließen. Wenn nämlich Zweifel an der tatsächlichen Durchführung und Einhaltung der abgeschlossenen Verträge bestehen, dann werden sie auch steuerlich nicht berücksichtigt und man ist sogar schnell im Bereich der Hinterziehung.
Hoffe, das war verständlich?

LG,
Markus

Statt mit seinen Kindern einen Schenkungsvertrag über das Geld
abzuschließen schließt man mit ihnen einen Darlehensvertrag,
meinetwegen mit 1% Verzinsung (theoretisch ist sogar ein
zinsloses Darlehen möglich, eigentlich könnte auch da keiner
was sagen).
Damit haben die Kinder das Geld erstmal zur Verfügung und
können es anlegen, z. B. für 4%.

Hallo Markus,

also so ein Quatsch habe ich noch nie gehört. Wer sowas wirklich macht, gehört nicht nur vom Finanzamt verbraten sondern auch von den Kindern verklagt. Im übrigen wage ich es zu bezweifeln, dass das Finanzamt hier irgendwas anerkennt. Sie werden die Erträge den Eltern zurechnen, weil der Darlehensvertrag ein Scheingeschäft ist und die Schuldzinsen werden sie nicht anerkennen, weil sie dann beim Kind nicht mit Einkünften in Zusammenhang stehen. Blöd ist das Finanzamt nicht, solltest du als Beamter auch wissen!

Ein Steuerberater der so eine Idee aufbringen WÜRDE, würde wohl schnell mit seiner Vermögenschadenhaftpflichtversicherung Ärger bzw. erhöhte Beitragsforderungen bekommen.

Insoweit einen schönen Abend,

der showbee

Hallo Showbee,

Im übrigen wage ich es
zu bezweifeln, dass das Finanzamt hier irgendwas anerkennt.
Sie werden die Erträge den Eltern zurechnen, weil der
Darlehensvertrag ein Scheingeschäft ist und die Schuldzinsen
werden sie nicht anerkennen, weil sie dann beim Kind nicht mit
Einkünften in Zusammenhang stehen.

Moooment, ich hab doch ausdrücklich geschrieben, das der Vertrag auch wirklich so durchgeführt werden muss wie er vereinbart wurde, wo soll da das Scheingeschäft sein? Man kann sein Geld verleihen an wen man will, sogar an die eigenen Nachkommen. Und wenn die Kinder das Geld anlegen, sobald sie es bekommen haben, erzielen sie damit Einkünfte, wodurch die von ihnen zu zahlenden Zinsen (die müssen natürlich nachweisbar gezahlt worden sein) abziehbar sind.
Das Verträge mit nahen Angehörigen nach höheren Maßstäben geprüft werden als solche zwischen fremden Dritten ist natürlich klar, aber deshalb sind sie nicht von vornherein nicht anzuerkennen.

Gruß,
Markus

Das Verträge mit nahen Angehörigen nach höheren Maßstäben
geprüft werden als solche zwischen fremden Dritten ist
natürlich klar, aber deshalb sind sie nicht von vornherein
nicht anzuerkennen.

Hi,

deine Idee stinkt aber zum Himmel… :wink: Das Darlehen wäre mit Zins unter Marktniveau nicht Drittvergleichsfest und schon daran erkennt man, dass es nur um Verlagerung geht, nicht um Einkünfteerzielung bei den Kids. Bei Marktzins müsste arg spekulativ angelegt werden um Gewinne zu erzielen, dass wäre mutmaßlich nicht mehr von der elterlichen Vermögenssorge gedeckt. Entweder richtig verschenken oder lieber bleiben lassen.

mfg vom

showbee

Hallo,

deine Idee stinkt aber zum Himmel… :wink:

Kein Einspruch, Euer Ehren!
Das Finanzamt wird auch wahrscheinlich einen zweifelnden Extrablick draufwerfen, aber die Gefahr, dass das ganze wirklich nicht anerkannt wird, schätze ich aus praktischer Sicht absolut minimal ein.

Aber schauen wir mal, vielleicht hört man ja in den nächsten Jahren was von einem entsprechenden BFH-Verfahren…

Gruß,
Markus