Hallo,hoffe mir kann jemand bei folgender Frage helfen :
Person A hat dieses Jahr Abitur gemacht und hat seit längerem bei der Firma B einen Mini-Job(monatlicher Verdienst 340 €).
Um in der Zeit bis zum Studienbeginn(1.10.07) etwas Geld zu verdienen will Person A bei dem Geschäft C einen weiteren 400 € Job annehmen.
ist dies möglich oder muss Person A sich bei Firma C fest anstellen lassen?
wenn ja mit welchen Abgaben muss man hier rechnen?
weitere Frage: Kindergeld bekommen die Eltern bis zu der Verdienstgrenze des Kindes von 7664 € + 920 € Werbungskostenpauschale,hab ich das richtig verstanden?
weitere Frage: Kindergeld bekommen die Eltern bis zu der
Verdienstgrenze des Kindes von 7664 € + 920 €
Werbungskostenpauschale,hab ich das richtig verstanden?
Das Kind darf 7680 € Einkünfte und Bezüge nicht überschreiben. Bei Minijobs gibt es keinen Werbungskostenpauschbetrag.
weitere Frage: Kindergeld bekommen die Eltern bis zu der
Verdienstgrenze des Kindes von 7664 € + 920 €
Werbungskostenpauschale,hab ich das richtig verstanden?
Das Kind darf 7680 € Einkünfte und Bezüge nicht überschreiben.
Bei Minijobs gibt es keinen Werbungskostenpauschbetrag.
Die Familienkasse rechnet in manchen Fällen deutlich anders als das Finanzamt.
So weit ich weiß, wird bei allen Arten von Einkünften als Arbeitnehmer die Werbungskostenpauschale von 920 EUR abgezogen.
Auch z. B. im offiziellen Merkblatt http://www.bzst.de/003_menue_links/010_kindergeld/03… (Seite 13) wird hier kein Unterschied für 400€-Jobs gemacht.
Aus Sicht der Einkommensteuer gibt es natürlich keine WK bei 400€-Jobs.
Die Familienkasse rechnet in manchen Fällen deutlich anders
als das Finanzamt.
Das wäre mir neu
So weit ich weiß, wird bei allen Arten von Einkünften als
Arbeitnehmer die Werbungskostenpauschale von 920 EUR
abgezogen.
Auch z. B. im offiziellen Merkblatt http://www.bzst.de/003_menue_links/010_kindergeld/03…
(Seite 13) wird hier kein Unterschied für 400€-Jobs gemacht.
Also wenn Sie das Merkblatt meinen, das Sie auch verlinkt haben, da wird aber wohl ein Unterschied gemacht. Der Minijob gehört zu den Bezügen, unten auf Seite 13 (pauschal versteuerter Arbeitslohn). Da wird keinesfalls der Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen.
Also wenn Sie das Merkblatt meinen, das Sie auch verlinkt
haben, da wird aber wohl ein Unterschied gemacht. Der Minijob
gehört zu den Bezügen, unten auf Seite 13 (pauschal
versteuerter Arbeitslohn). Da wird keinesfalls der
Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen.
Hmm, wieder was zum Dazulernen.
Bei den Bezügen steht, dass eine Pauschale von 180€ abgezogen wird.
Und dann:
gegebenenfalls können höhere, damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen abgezogen werden.
Könnten da dann doch Fahrtkosten (in 2007 ab dem 21. km und Sonstiges, was direkt mit der Arbeit zu tun hat (z. B. Kittel, wenn man im Pflegedienst arbeitet) in Ansatz gebracht werden?
mir ging es jedoch in erster Linie nicht um den Pauschbetrag, sondern wie das mit den 2 Mini Jobs steuerlich behandelt wird.
Die Person A hat bereits einen Minijob mit 340 € im Monat. was würde passiern, wenn die Person einen weiteren Minijob(400 €) annimmt? oder wurde diese Anstellung dann nicht mehr unter der Bezeichnung Mini-Job laufen da die 400 € Grenze damit insgesamt überschritten ist?
und mit welchen Abzügen müsste man dann rechnen?
mir ging es jedoch in erster Linie nicht um den Pauschbetrag, …
Das mit dem Pauschbetrag, war eine Geschichte, die mich speziell interesseiert hatte.
Die Person A hat bereits einen Minijob mit 340 € im Monat. was
würde passiern, wenn die Person einen weiteren Minijob(400 €)
annimmt?
Gibt Probleme für die AG und für Herrn A
oder wurde diese Anstellung dann nicht mehr unter der
Bezeichnung Mini-Job laufen da die 400 € Grenze damit
insgesamt überschritten ist?
Ja.
Minijob(s) über 400€ geht nicht.
Möglichkeit: einer als Minijob, einer normal.
und mit welchen Abzügen müsste man dann rechnen?
Mal bei der www.Minijob-Zentrale.de anrufen.
Oder die Frage oben im Forum neu stellen:
„Welche Abzüge hat ein Herr A (befindet sich zwischen Abi und Studium), wenn er zu einem Minijob (400€) noch einen Job mit z. B. 300€ hat.“