Guten Tag,
kann ein Verlustvortrag aus Wertpapiergeschäften nur mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, die 2008/2009 erzielt wurden (Anl. SO) verrechnet werden oder auch mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften, die in 2009 getätigt wurden?
Beispiel:
Verlustvortrag aus WP-Geschäften: 20000€
Gewinne aus WP-Geschäften 2008/2009 (Anl. SO): 10000€
Gewinne aus Kapitalerträgen 2009 (Anl. KAP) : 8000€
Würden in diesem Fall vom FA 18000€ mit dem Verlustvortrag von 20000€ verrechnet werden müssen, mit einem neuen Verlustvortrag von 2000€ oder nur
10000€ mit einem neuen Verlustvortrag von 10000€?
Gruß
Pontius