EStE 2009: Verrechnung Verlustvortrag/Neugewinne

Guten Tag,

kann ein Verlustvortrag aus Wertpapiergeschäften nur mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, die 2008/2009 erzielt wurden (Anl. SO) verrechnet werden oder auch mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften, die in 2009 getätigt wurden?
Beispiel:
Verlustvortrag aus WP-Geschäften: 20000€
Gewinne aus WP-Geschäften 2008/2009 (Anl. SO): 10000€
Gewinne aus Kapitalerträgen 2009 (Anl. KAP) : 8000€
Würden in diesem Fall vom FA 18000€ mit dem Verlustvortrag von 20000€ verrechnet werden müssen, mit einem neuen Verlustvortrag von 2000€ oder nur
10000€ mit einem neuen Verlustvortrag von 10000€?

Gruß
Pontius

Beispiel:
Verlustvortrag aus WP-Geschäften: 20000€

ich nehme an, festgestellt zum 31.12.2007

Gewinne aus WP-Geschäften 2008/2009 (Anl. SO): 10000€

wie jetzt ? 2008 oder 2009 ?

Gewinne aus Kapitalerträgen 2009 (Anl. KAP) : 8000€
Würden in diesem Fall vom FA 18000€ mit dem Verlustvortrag
von 20000€ verrechnet werden müssen, mit einem neuen
Verlustvortrag von 2000€ oder nur
10000€ mit einem neuen Verlustvortrag von 10000€?

es können nur die gewinne aus verkäufen mit dem verlustvortrag verrechnet werden.

es bleiben also zum 31.12.2009 10T rest übrig…

gruß inder

Hallo Inder,

vielen Dank für deine Antwort.

Beispiel:
Verlustvortrag aus WP-Geschäften: 20000€

ich nehme an, festgestellt zum 31.12.2007

Nein, verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12.2008.

Gewinne aus WP-Geschäften 2008/2009 (Anl. SO): 10000€

wie jetzt ? 2008 oder 2009 ?

2008/2009 soll bedeuten, dass die Wertpapiere 2008 gekauft und 2009 innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder verkauft wurden.

Gewinne aus Kapitalerträgen 2009 (Anl. KAP) : 8000€
Würden in diesem Fall vom FA 18000€ mit dem Verlustvortrag
von 20000€ verrechnet werden müssen, mit einem neuen
Verlustvortrag von 2000€ oder nur
10000€ mit einem neuen Verlustvortrag von 10000€?

es können nur die gewinne aus verkäufen mit dem verlustvortrag
verrechnet werden.

Die 8000€ sollen Gewinne aus Wertpapierverkäufen in 2009 sein (Zeile 8 KAP).

es bleiben also zum 31.12.2009 10T rest übrig…

Wieso bleiben 10000€ übrig, wenn die Gewinne von insgesamt 18000€ mit dem Verlustvortrag verrechnet werden können?

Gruß
Pontius

Beispiel:
Verlustvortrag aus WP-Geschäften: 20000€

ich nehme an, festgestellt zum 31.12.2007

Nein, verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12.2008.

Gewinne aus WP-Geschäften 2008/2009 (Anl. SO): 10000€

wie jetzt ? 2008 oder 2009 ?

2008/2009 soll bedeuten, dass die Wertpapiere 2008 gekauft und
2009 innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder
verkauft wurden.

Gewinne aus Kapitalerträgen 2009 (Anl. KAP) : 8000€
Würden in diesem Fall vom FA 18000€ mit dem Verlustvortrag
von 20000€ verrechnet werden müssen, mit einem neuen
Verlustvortrag von 2000€ oder nur
10000€ mit einem neuen Verlustvortrag von 10000€?

es können nur die gewinne aus verkäufen mit dem verlustvortrag
verrechnet werden.

Die 8000€ sollen Gewinne aus Wertpapierverkäufen in 2009 sein
(Zeile 8 KAP).

aha… o.k.

es bleiben also zum 31.12.2009 10T rest übrig…

Wieso bleiben 10000€ übrig, wenn die Gewinne von insgesamt
18000€ mit dem Verlustvortrag verrechnet werden können?

…dann bleiben 2000 übrig zum 31.12.2009

gruß inder