eine mit „Elster“ für 2009 durchgeführte (unverbindliche) ESt-Berechnung enthält z.B. folgende Angaben:
Gesamtbetrag der Einkünfte: 40000€
ab Verlustvortrag: -40000€
ab Sonderausgaben/Unterhalt: -10000€
zu versteuerndes Einkommen: -10000€
Der Steuerbürger hat einen Verlustvortrag von 60000€ angegeben.
Um keine ESt zahlen zu müssen bzw. diese voll erstattet zu bekommen, würde es doch genügen, einen wesentlich niedrigeren Anteil als 40000€ des Verlustvortrages zu berücksichtigen, z.B. 15000€.
Die o.g. Berechnung würde doch bedeuten, dass der Steuerbürger zukünftig nur noch einen verbleibenden Verlustvortrag von 20000€, anstatt z.B. 45000€ hätte.
Wird bei der tatsächlichen Steuerberechnung auch so verfahren und gibt es ggf. über die Erklärung eine Möglichkeit dies zu verhindern?
Es gibt keinerlei Wahlmöglichkeiten, das anders zu gestalten.
Vielen Dank für deine Antwort.
Das würde ja bedeuten, dass der Steuerbürger sich die Angabe der Sonderausgaben und Unterhaltsleistungen sparen könnte und damit auch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen, weil die nichts am Ergebnis ändern, falls der Verlustvorträge nicht geringer als die Einkünfte waren.
„übersteigt die Summe der abzugsfähigen Sonderausgaben und der sonstigen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehenden Beträge den Gesamtbetrag der Einkünfte, so ist der Abzug in der Reihenfolge vorzunehmen, die für den Steuerpflichtigen am günstigsten ist. Danach ist der Verlustabzug in der Regel zuletzt zu berücksichtigen.“
Ist das veraltet, nicht korrekt oder auf den von mir geschilderten Fall nicht zutreffend?
Die von dir zitierte Textstelle ist veraltet. Es dürfte so um das Jahr 2002 herum geändert worden sein. Seit dieser Zeit ist der Verlustvortrag vorrangig vor allen anderen Sonderausgaben zum Abzug zu bringen.