EStErkl. Angabe steuerfr. Einnahmen

Hallo zusammen,
das Thema Steuern lässt mich einfach nicht los; hoffentlich setzt sich Merz bald durch (aber das ist ein anderes Thema). :wink:

In Anlage N für die Einkommensteuererklärung ist in Zeile 19 die Angabe von steuerfrei erhaltenen Einnahmen/Aufwandsentschädigungen vorgesehen, die laut Erläuterungsblatt z.B. aus öffentlichen Kassen bezogen wurden.
Wozu dienen dem Finanzamt diese Angaben denn? Die steuerfreien Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, werden ja schon in den restlichen Zeilen erfasst (die auch alle fett schwarz umrandet sind, nur halt Zeile 19 nicht, so als wenn die Angaben gar nicht erheblich wären). Theoretisch müsste man hier dann viele Einnahmen aus § 3 EStG angeben, die nicht von § 32b (Progr.vorb.) erfasst sind, was bei bestimmten Berufsgruppen geradezu unmöglich ist, da es sich z.T. um Beträge handelt, für die man nicht mal einen Nachweis erhält. (Beispiel: Soldaten, die Aufwandsvergütung, Wehrsold o.ä. erhalten; diese Leistungen sind auch nicht von § 32 b erfasst).

Hallo Elmquist,

in der Tat: Der Wald ist voller Wunder!

In Anlage N für die Einkommensteuererklärung ist in Zeile 19
die Angabe von steuerfrei erhaltenen
Einnahmen/Aufwandsentschädigungen vorgesehen, die laut
Erläuterungsblatt z.B. aus öffentlichen Kassen bezogen wurden.
Wozu dienen dem Finanzamt diese Angaben denn?

Für die im Erläuterungstext angeführten Einnahmen (>> § 3 Nr 26 EStG) gibt es abweichend von den anderen Dreier-Einnahmen einen besonderen Freibetrag von 1.848 Euro im Jahr. Was darüber hinausgeht, ist ESt-pflichtig. Damit das Ganze nicht zu klar wird, gibt es für diese Einnahmen auch eine besondere Handhabung der damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben: Sie dürfen nur insoweit abgezogen werden, als sie den genannten Betrag überschreiten.

Die separate Angabe in Anlage N Z 19 dient der Prüfung auf diesen Freibetrag und ggf. Übernahme des übersteigenden Betrages in den Gesamtbetrag der Einkünfte.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank, jetzt sehe ich schon klarer.

Vielleicht empfiehlt sich das EStG ja auch mal als nächste Urlaubslektüre. Wenn mir dann etwas spanisch vorkommt, melde ich mich wieder… :wink: