EStErkl.-Was kann der Steuerberater verlangen?

Hallo Steuerexperten,

ich hab über einen Steuerberater meine Einkommenststeuererklärungen für das Jahr 2002 und 2003 anfertigen lassen.
Da ich leider kaum Belege vorlegen konnte, ergab sich nur eine Gesamterstattung in Höhe von ca. 360 €.
Der Steuerberater verlangt im Gegensatz allerdings Gebühren in Höhe von ca. 315 €. Lt. dem Steuerberater wurden Minimalgebührensätze verwendet, allerdings in Relation zu meinem erstattungsfähigen Betrag erscheint mir dies recht hoch.
Meine Frage, wieviel kann ein Steuerberater für die Erstellung einer Einkommenssteuererklärung tatsächlich verlangen?
Sind die Gebühren in solch einer Höhe gerechtfertigt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo Steuerexperten,

ich hab über einen Steuerberater meine
Einkommenststeuererklärungen für das Jahr 2002 und 2003
anfertigen lassen.
Da ich leider kaum Belege vorlegen konnte, ergab sich nur eine
Gesamterstattung in Höhe von ca. 360 €.
Der Steuerberater verlangt im Gegensatz allerdings Gebühren in
Höhe von ca. 315 €. Lt. dem Steuerberater wurden
Minimalgebührensätze verwendet, allerdings in Relation zu
meinem erstattungsfähigen Betrag erscheint mir dies recht
hoch.

hallo,

die honorarhöhe d a r f nicht in verbindung mit der erstattung liegen - ist gesetzlich geregelt - es soll ja auch steuererklärungen mit steuernachzahlungen geben…soll dann der steuerberater einen teil der nachzahlung übernehmen ?

bei 2 ESt-Erklärungen für ca. 300 € hat der StB offensichtlich wirklich die unteren tabellenwerte angesetzt - immer besser ein pauschalhonorar zu vereinbaren und ggfs. zu vergleichen…

gruß inder

Meine Frage, wieviel kann ein Steuerberater für die Erstellung
einer Einkommenssteuererklärung tatsächlich verlangen?
Sind die Gebühren in solch einer Höhe gerechtfertigt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hi !

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Steuerberater-Gebühren-Verordnung (StBGebV). Dies sollte eigentlich auch auf der Rechnung des Steuerberaters drauf stehen.
Nach dieser § 9 Abs. 2 StBGebV hat der Steuerberater in der Rechnung

  • eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestandes,
  • die angewandten Vorschriften,
  • den Gegenstandswert
    anzugeben. Es ist daher ein leichtes, die Höhe der Gebühren zu überprüfen. Man muss sich halt nur das Gesetz mal besorgen.

BARUL76

hi,

schau mal in die berechnungen zur einkommensteuer bzw. in die vielleicht schon vorhandenen steuerbescheide. dann schreibe mal kurz zwei zahlen ab: „summe der positiven einkünfte“, vermutlich der selbe betrag der unter „gesamtbetrag der einkünfte“ steht.

wenn wir die beiden EUR-zahlen wissen, können wir dir ganz schnell sagen, ob der steuerberater wirklich am unteren ende berechnet oder nicht.

mfg vom

showbee

danke für die Tipps. Ich hab inzwischen eine Gebührentabelle im Internet gefunden, der Steuerberater hat alles minimal berechnet…
Naja, beim nächsten Mal mach ich sie besser wieder selbst, bleibt
unterm Strich mehr bei übrig :smile:

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