Hallo,
aber wie sieht es denn aus wenn man das Job-Ticket noch
besitzt. Oder ist das unerheblich.
In welcher Form müssen die km denn nachgewiesen werden?
Angenommen man fährt nicht jeden Tag mit dem Auto, sondern
bspw. nur 3-4 mal. Ich kann mir nur schwer vorstellen wie das
FA dies beurteilen kann?
So schwer kann ich mir das nicht vorstellen.
Das Gesetz (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG) beschreibt es so: „…; ein höherer Betrag als 4500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen … Kraftwagen benutzt“.
Dass ein Kraftwagen benutzt wird, läßt sich - bei meinem ist das zumindest so - direkt am Kilometerstand ablesen. Es ist einfach zu dokumentieren, wenn man von Zeit zu Zeit auf einem geeigneten Dokument den laufenden Kilometerstand dokumentiert. Für geeignet halte ich zum Beispiel die jeweiligen Tankquittungen. Gut sind aber auch Reparaturrechnungen mit Angabe des Kilometerstandes oder einfach ein Zettel mit Kilometerstand Jahresanfang und Jahresende etc.
Ich selbst fahre unglaubliche Strecken zu meinem Arbeitsplatz (selbst Schuld, wenn man auf dem platten Land wohnen will) und ich dokumentiere schon seit Jahren meine tatsächlichen Kosten, die mir dadurch entstehen - und überall schreibe ich den Kilometerstand rauf. Etwas übertrieben - aber bestimmt ok.
Hilft das?
Es grüßt
Berta