ESterklärung: Fahrtkosten trotz Job-Ticket

Hallo,

können Fahrtkosten trotz Job-Tickets(Bahn, Bus) des Arbeitgebers bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden?

Der Weg zur Arbeit beträgt bspw. 120km (ersten 20km schon abgezogen). In diesem Fall würde man über die Grenze für Fahrkosten (ich glaube 4500€) kommen. Besteht dabei eine gewisse Nachweispflicht, oder kann man diese so angeben?

Vielen Dank,
Patrick

wenn man über die ca.4500euro kommt kann das finanzamt verlangen, das man die gefahrenen kilometer nachweist, liegt aber im ermessen des sachbearbeiters. ich selber bin viele jahre über diese grenze gekommen und musste nie was nachweisen, erst als ich meine arbeitsstelle wechselte und auch wieder über dieser grenze lag, wollte das finanzamt einen nachweis.
ABER: laut gesetzesvorschrift werden mehr als ca.4500euro nur anerkannt, wenn zu fahrt der eigene oder zur eigenen verwendung überlassene pkw verwendet wurde.
bei bus , bahn etc. kann es sein, dass ein betrag über 4500euro nicht anerkannt wird.
roberto

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aber wie sieht es denn aus wenn man das Job-Ticket noch besitzt. Oder ist das unerheblich.
In welcher Form müssen die km denn nachgewiesen werden? Angenommen man fährt nicht jeden Tag mit dem Auto, sondern bspw. nur 3-4 mal. Ich kann mir nur schwer vorstellen wie das FA dies beurteilen kann?

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Hallo,

aber wie sieht es denn aus wenn man das Job-Ticket noch
besitzt. Oder ist das unerheblich.
In welcher Form müssen die km denn nachgewiesen werden?
Angenommen man fährt nicht jeden Tag mit dem Auto, sondern
bspw. nur 3-4 mal. Ich kann mir nur schwer vorstellen wie das
FA dies beurteilen kann?

So schwer kann ich mir das nicht vorstellen.

Das Gesetz (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG) beschreibt es so: „…; ein höherer Betrag als 4500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen … Kraftwagen benutzt“.

Dass ein Kraftwagen benutzt wird, läßt sich - bei meinem ist das zumindest so - direkt am Kilometerstand ablesen. Es ist einfach zu dokumentieren, wenn man von Zeit zu Zeit auf einem geeigneten Dokument den laufenden Kilometerstand dokumentiert. Für geeignet halte ich zum Beispiel die jeweiligen Tankquittungen. Gut sind aber auch Reparaturrechnungen mit Angabe des Kilometerstandes oder einfach ein Zettel mit Kilometerstand Jahresanfang und Jahresende etc.

Ich selbst fahre unglaubliche Strecken zu meinem Arbeitsplatz (selbst Schuld, wenn man auf dem platten Land wohnen will) und ich dokumentiere schon seit Jahren meine tatsächlichen Kosten, die mir dadurch entstehen - und überall schreibe ich den Kilometerstand rauf. Etwas übertrieben - aber bestimmt ok.

Hilft das?

Es grüßt

Berta

bei mir hat das FA damals verlangt, anhand von werkstattrechnungen, tüv,etc. die gefahrenen kilometer nachzuweisen.
sprich man reicht mind 2 rechnungen ein die einen größeren zeitraum umfassen und das FA rechnet dann auf das jahr hoch. dabei geht es nicht darum auch den letzten km nachzuweisen, sondern es ist eine schätzung ob man ungefähr die angegeben km gefahren ist.

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das FA gibt sich mit selbstgeschrieben kilometerständen auf irgendwelchen tankzetteln zufrieden?? da könnte man ja sonstwas aufschreiben.
bei mir wurden explizit werkstatt oder tüv berichte verlangt, sprich unabhängige angaben.

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Hallo,

das FA gibt sich mit selbstgeschrieben kilometerständen auf
irgendwelchen tankzetteln zufrieden?? da könnte man ja
sonstwas aufschreiben.

Mir war nicht klar, dass ich mich so missverständlich ausgedrückt haben soll. Ich sprach nicht von beliebigen Zahlen auf irgendwelchen Tankzetteln sondern von einer sauberen Dokumentation.

Wertstattrechnungen und Tüv-Berichte sind natürlich durchaus üblich.

Es grüßt

Berta

prinzipiell:
in der steuererklärung ist es nicht relevant wie ich zur arbeit komme. das ganze heisst ja entfernungspauschale, d.h. ich kann den weg zur arbeit absetzen auch wenn mein arbeitgeber mir das ticket bezahlt. gleichwohl muss die bezahlung des tickets auch in der steuererklärung, quasie als zusätzliche einnahme, angegeben werden.
ich könnte auch dann den weg zur arbeit absetzen, wenn ein menschenfreund mich jeden tag kostenlos zur arbeit fährt.

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also ein fahrtenbuch

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Die Entfernungspauschale wird als Werbungskosten angesetzt, die vom Arbeitgeber gezahlten Kosten sind davon abzuziehen. Müsste eigentlich in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt sein.

Grüße