EStG $10/9 Schulgeld für anerkannte Ersatzschulen

Hallo,

sind dies die einzigen Kosten, die man als Ausbildungskosten, die man für Kinder aufwendet, als Sonderausgaben absetzen kann?

Wie steht es mit Studiengebühren, Mietkosten, Fahrtkosten, Lernmittelkosten, …

Liest man § 10 I Nr. 9, denkt man, dass man sich wohl keine Mühe machen muss, Belege zu sammeln, wenn normale Kinder auf eine gewöhnliche Hochschule oder nicht-anerkannte Ersatzschule (Berufsausbildung) gehen.

Oder gibt es doch Stellen, wo man solche Kosten unterbringen kann?
(Ohne auf Steuer-Tricks 1002-2001 zurückgreifen zu müssen.)

Gruß,
Frank.

Es gibt hier keine Tricks, auf die man zurückgreifen kann und was Sie da im Konz gelesen haben, das will ich garnicht wissen, da steht eh nur Unsinn drin.

MfG
Oerdiz

Um ‚Tricks‘ habe ich explizit nicht gebeten, da sind wir konkord.

Ist die Antwort eine Bejahung meiner Frage:

Alle (!) Aufwendungen, die Eltern für die Ausbildung ihrer Kinder aufwenden, ausgenommen Schulgeld für anerkannte Ersatzschulen, sind reines Privatvergnügen - und das Sammeln der Belege darüber ist vergeudete Mühe.

Unter ‚Alle‘ ist auch Nachhilfe und andere Förderungsmaßnahmen und das Studiengeld für eine Privathochschule (z.B. die AKAD Stuttgart).

Jetzt bitte ich um einen expliziten ‚Trick‘:

Kann man (=Eltern) da nicht sämtliche Aufwendungen, die ein Student hat, den Studenten selbst begleichen lassen und die Mittel dafür dem Student in Form eines Kredites verfügbar machen?

Kann der Student dann Jahre später Zins und Tilgung dieses Kredites als Werbungskosten absetzen? (Kontinuität in der Steuerpolitik vorausgesetzt.)

Gruß,
Frank.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gibt hier keine Tricks, auf die man zurückgreifen kann und
was Sie da im Konz gelesen haben, das will ich garnicht
wissen, da steht eh nur Unsinn drin.

MfG
Oerdiz

Um ‚Tricks‘ habe ich explizit nicht gebeten, da sind wir
konkord.

Ist die Antwort eine Bejahung meiner Frage:

Alle (!) Aufwendungen, die Eltern für die Ausbildung ihrer
Kinder aufwenden, ausgenommen Schulgeld für anerkannte
Ersatzschulen, sind reines Privatvergnügen - und das Sammeln
der Belege darüber ist vergeudete Mühe.

Unter ‚Alle‘ ist auch Nachhilfe und andere Förderungsmaßnahmen
und das Studiengeld für eine Privathochschule (z.B. die AKAD
Stuttgart).

Jetzt bitte ich um einen expliziten ‚Trick‘:

Kann man (=Eltern) da nicht sämtliche Aufwendungen, die ein
Student hat, den Studenten selbst begleichen lassen und die
Mittel dafür dem Student in Form eines Kredites verfügbar
machen?

Kann der Student dann Jahre später Zins und Tilgung dieses
Kredites als Werbungskosten absetzen? (Kontinuität in der
Steuerpolitik vorausgesetzt.)

Man ist ja fleißig und dabei ist man auf folgenden Satz gestoßen, der zur fachmännischen Selbstbeantwortung der gestellten Frage führt:
c.f. http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsausgabe

Komplett nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

* Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden (§ 12 nr. 5 EStG)

(Ende Zitat)

D.h. Schuldentilgung und -zins, BAFöG-Rückzahlung, etc., Kosten, die später, wenn der Candidatus ein Professus geworden ist und Steuern zahlt, (ab)bezahlt werden müssen, kann dieser nicht als Werbungs- oder Sonderkosten steuerlich geltend machen.

Vielleicht wundert sich jemand, warum ich so dumme Fragen stelle? Ich dagegen wundere mich, ob ich damals im Gemeinschaftskundeunterricht, als der § 12 nr. 5 EStG vielleicht dran kam, gerade von meiner in der Bank vor mir sitzenden Schulkammeradin abgelenkt wurde, und ärgere mich jetzt, dass man so etwas nicht leicht und zentral nachlesen kann.

Was kann wer warum für die Ausbildung absetzen bzw. nicht absetzen?

Gruß,
Frank.

Um mal wieder zur Ursprungsfrage zurückzukommen:

Diese Aufwendungen für ein Kind sind durch Kindergeld / Kinderfreibetrag abgegolten.

Wenn das Kind mal 18 ist, können die Aufwendungen evtl. wichtig werden, wenn es um die Einkünfte-/Bezügegrenze für Kindergeld / Kinderfreibetrag geht. Da sind z. B. Fahrtkosten zur Uni, Literatur etc. abzugsfähig.