Obwohl ich mich mit §§ 22 und 23 des EStG beschäftigt habe, konnte ich keine eineindeutige Antwort auf meine Frage finden.
X erwarb 2007 durch Schenkung ein Grundstück (2700 m²) mit EF-Wohngebäude, welches seitdem ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet wurde. Nun soll ein Teil dieses Grundstückes (1000 m²) als Bauland verkauft werden.
Frage:
Wird der Erlös dieses Verkaufes als versteuerbares privates Veräußerungsgeschäft (innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist) gewertet?
Oder ist hier $ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG anwendbar und der Verkauf ESt-frei?
Hallo Hr./Fr. Hage
bei Veräußerungsgeschäften nach dem 31.12.1998 ist die Spekulationsfrist für Grundstücke von 2 Jahren auf 10 Jahre verlängert worden . Da das Grundstück von einer Schenkung an Sie gelangt ist, fällt die ganze Summe zur Versteuerung an; es sei denn, die Schenkung war mit einer Pflicht belegt. Versorgung im Alter evt.?
Das wird normalerweise im Grundbuch mit hinterlegt.
Sollten Ihnen bisher Kosten für das Grundstück entstanden sein, dürfen Sie diese zum Abzug bringen.
Informieren Sie sich evt. auch noch beim FA. Habe gute Erfahrung mit Auskünften schon gemacht.
Hoffentlich hilft Ihnen die Antwort
mfgruß maluzo
Ich bin hier kein Experte, da ich weder Jura studiert habe (nur BWL) und auch kein Immobilienexperte bin. Aber so wie ich das Gesetz verstehe, ist der Verkauf ESt-pflichtig, da ja nur das Bauland und nicht das eigengenutzte Haus mitsamt dem Grundstück verkauft wird.
Hi, du bist Rechtsnachfolger insofern wird dir gemäß dem Gesetz: „Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen.“
Bedeutet: die „Zeit solange es im Eigentum“ deines Rechtsvorgängers war, wird dem Rechtsnachfolger zugerechnet So verstehe ich das und wurde von meinem steuerberater so kommuniziert…
Mal was für den steuerzahler…