Hallo,
weiss jemand, wer eigentlich eine Handwerker Rechnung absetzen darf? Muss er der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer sein? Muss ein Mietvertrag bestehen? Reicht es aus, wenn er die Rechnung erhält und per Überweisung bezahlt? Mögliche Beispiele sind: die Renovierung eines Zimmers wird verschenkt - darf der Schenker absetzen? Oder: der Wohnungeigentümer ist nicht der „Hauptverdiener“ des Haushalts.
Viele Grüße
Markus
Voraussetzung: Leistung im inländischen Haushalt des StPfl erbracht.
Also kann es nur der absetzen, dessen Haushalt es ist, UND der es bezahlt hat.
Guten Tag,
Voraussetzung: Leistung im inländischen Haushalt des StPfl
erbracht.
Also kann es nur der absetzen, dessen Haushalt es ist, UND der
es bezahlt hat.
=> und die Rechnung muss UNBAR bezahlt worden sein. also nix BAT, sondern per Banküberweisung
Voraussetzung: Leistung im inländischen Haushalt des StPfl
erbracht.
Also kann es nur der absetzen, dessen Haushalt es ist, UND der
es bezahlt hat.
Vielen dank erst mal für die Antwort ! Was ist jetzt der Haushalt des Steuerpflichtigen ? Beispiel 1: Eltern besitzen eine Eigentumswohnung, in der nicht sie, sondern nur Kind kostenlos wohnt. Sind die Eltern oder das Kind Haushaltseigentümer? Beispiel 2: nicht verheiratetes Paar wohnt in der Eigentumswohnung, die nur einem Partner gehört. Hat der andere Partner keinen Haushalt oder einen gemeinsamen ?
Gruß
Markus