Hallo!!
ich hätte da eine Verständnisfrage zum §20/1 Nr.1 EstG:
es heißt: zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Bezüge aus
Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist.
Ich verstehe den letzeren Teil des Satzes nicht. Genussrechte, habe ich
nachgeschlagen; lt. Wikipedia ein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis.
noch eine weitere Frage: es ist doch richtig, dass Wertveränderungen nicht besteuert werden, sondern lediglich tatsächliche Zuflüsse. Also eine Erhöhung von Aktien führt nicht zu einer Besteuerung sondern erst der Verkauf, nicht wahr?
lg Sarah
Hi !
Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und
Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist.
Allgemein gesprochen: Es handelt sich um spezielle Dividenden.
Speziell gesprochen: In der Uni-Bibo dürften sich sicherlich Kommentare zum Steuerrecht finden. Diese Kommentare sind üblicherweise paragrafenweise aufgebaut. Unter 20 I 1 EStG finden sich dann ausführliche Erläuterungen.
noch eine weitere Frage: es ist doch richtig, dass
Wertveränderungen nicht besteuert werden, sondern lediglich
tatsächliche Zuflüsse.
Jein. Für Werterhöhungen stimmt die Aussage. Für dauerhafte Wertminderungen stimmt sie nicht. Dauerhafte Wertminderungen sind im Rahmen außerplanmäßiger Abschreibungen gewinnmindernd zu berücksichtigen. Zuschreibungen bis max. zur Höhe der Abschreibungen kommen möglicherweise dann in Betracht, wenn der Umstand, der zur AfaA geführt hat, verschwunden ist.
Eine Erhöhung von Aktien führt nicht zu einer Besteuerung
sondern erst der Verkauf, nicht wahr?
Im Rahmen der Bewertungsvorschriften nach dem HGB in Verbindung mit der Besteuerung nach EStG/KStG ist dies richtig. In wie weit Abschlüsse, die nach US-GAAP/IAS aufgestellt wurden, im Rahmen einer Überleitungsrechnung für steuerliche Zwecke zu korrigieren sind, weiß ich allerdings nicht.
BARUL76
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