„Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro wie Werbungskosten anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.“
Was heißt das jetzt mit dem 21. km konkret?
Beispiel:
Wohnung - Arbeitsstätte = 25 km
Heißt das:
1.) Absetzbare Kilometer am Tag = 25 + 25 - 21 = 29 km /Tag
2.) Absetzbare Kilometer am Tag = 25 - 21 = 4 km/Tag (nur einfach?)
3.) Absetzbare Kilometer am Tag = 25 + 25 - 21 - 21 = 8 km/Tag (doppelt?)
4.) oder ganz anders?
vereinfacht dargestellt bedeutet es, dass die ersten 20 km nicht gezählt werden.
Also von 25 km werden 5 gezählt. Hierbei geht es im übrigen nicht um gefahrene km sondern um die Entfernung. Daher also bitte nur die einfach Entfernung berücksichtigen.
Auf sowas fallen nur kleiner Kinder rein, gel! Also sollte man als Erwachsener auch 25-20 rechnen können.
Wenn es heisst, ab dem 21. Km wird gezählt und man hat eine Entfernung von 25 vollen km, dann sind das eben
der
21. 22. 23. 24. 25.km
Summasummarum = 5 km
Btw. anderer Schocker zum rechnen, ein Mensch kommt am 01.01.2007 zur Welt, wann feiert es sein 1. Geburtstag??? Na am 01.01.2008, nach dem 1. Jahr. Kein Mensch würde auf die Idee kommen etwas anderes zu behaupten. Wann ist diese Person volljährig? Mit „Vollendung des 18. Lebensjahres“. Das wäre dann wohl wann? 01.01.2025 0:00 Uhr! Dumm wäre es hier nun 2008 + 18 zu rechnen, weil das Kind doch wohl 2007 geboren wurde…