[EStG] Werbungskosten / 21. km?

Hallo,

in § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG (http://norm.bverwg.de/jur.php?estg,9) heißt es:

„Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro wie Werbungskosten anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.“

Was heißt das jetzt mit dem 21. km konkret?

Beispiel:
Wohnung - Arbeitsstätte = 25 km

Heißt das:
1.) Absetzbare Kilometer am Tag = 25 + 25 - 21 = 29 km /Tag
2.) Absetzbare Kilometer am Tag = 25 - 21 = 4 km/Tag (nur einfach?)
3.) Absetzbare Kilometer am Tag = 25 + 25 - 21 - 21 = 8 km/Tag (doppelt?)
4.) oder ganz anders?

Auf Antworten gespannt,

such_f

Hallo,

vereinfacht dargestellt bedeutet es, dass die ersten 20 km nicht gezählt werden.

Also von 25 km werden 5 gezählt. Hierbei geht es im übrigen nicht um gefahrene km sondern um die Entfernung. Daher also bitte nur die einfach Entfernung berücksichtigen.

Hilft das?

Es grüßt

Berta

Hallo,

heißt das, 2.) trifft zu (siehe Ausgangsposting)?

Leute gibts…

Nein, 2 trifft auch nicht zu. Lesen Sie doch einfach mal in Ruhe die Antwort von Berta, so schwer ist das garnicht.

.

Was heißt das jetzt mit dem 21. km konkret?

2.) Absetzbare Kilometer am Tag = 25 - 21 = 4 km/Tag (nur

Hallo,

das erinnert mich zu sehr an das Spiel, welches mein Opa mit mir spielte als ich 5 war. Finger zählen!

1, 2, 3, 4, 5 links
10, 9, 8, 7, 6 rechts
5 und 6 = 11

ihh du hast ja Elf Finger!

Auf sowas fallen nur kleiner Kinder rein, gel! Also sollte man als Erwachsener auch 25-20 rechnen können.

Wenn es heisst, ab dem 21. Km wird gezählt und man hat eine Entfernung von 25 vollen km, dann sind das eben

der
21. 22. 23. 24. 25.km
Summasummarum = 5 km

Btw. anderer Schocker zum rechnen, ein Mensch kommt am 01.01.2007 zur Welt, wann feiert es sein 1. Geburtstag??? Na am 01.01.2008, nach dem 1. Jahr. Kein Mensch würde auf die Idee kommen etwas anderes zu behaupten. Wann ist diese Person volljährig? Mit „Vollendung des 18. Lebensjahres“. Das wäre dann wohl wann? 01.01.2025 0:00 Uhr! Dumm wäre es hier nun 2008 + 18 zu rechnen, weil das Kind doch wohl 2007 geboren wurde…

Naja, rechnen für Höchstqualifizierte!

Mfg vom

showbee

Hallo,

heißt das, 2.) trifft zu (siehe Ausgangsposting)?

Ich helfe nach:

25 - 20 = 5

Es grüßt

Berta

Es kommt doch drauf an, zu welcher Uhrzeit das Kind geboren wird.

Ein Kind, geboren am 20.01.2007 umd 20.15 Uhr vollendet das 1. Lebensjahr am 20.01.2008 um 20.14.59 Uhr.

Aber leider, alles Unsinn, es gibt ja den § 187 BGB…

man kann es ja mal überlesen…
andere Frage, für z. B. Bus oder Bahn werden die Werbungskosten genauso wie beim Auto berechnet.

Kann man auch höhere Kosten geltend machen (z. B. die Bustickets), also auch wenn sie die über 21. km Entfernungspauschale (* 0,30 Euro) übersteigen?

Nein, das geht nicht. Mit Ausnahme von Behinderten.

Siehe dazu § 9 EStG