EStG, wie wird ein geerbtes haus bewertet, AfA

moin moin,
eine bekannte hat ein haus, Bj. 1952, 54 qm, geerbt. wie ermittle ich die abschreibung für das objekt? das haus wird nach der sanierung vermietet.
der einheitswert von 1974 beträgt 12400,00DM.
vielen dank für eine antwort und
LG pfifi0815

Griaß Ihna,
der Einheitswert 1974 ist zur Ermittlung der Grundsteuer nach dem Bewertungsgesetz ermittelt.
Er ist viel geringerer als z.B. der Verkehrswert.
Ein Einfamilienhaus hat, je nach Bauweise Gesamtnutzungsdauern von 60-100 Jahren. Die Alterswertminderung eines Hauses bemisst sich u.a. aus Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer. Die Restnutzungsdauer ist nach ImmoWertV als die prognostizierte Anzahl der Jahre definiert, in denen die bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vorraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.
Nach Sanierung des Hauses musst Du abwägen oder lassen, wie lange die Restnutzungsdauer noch angesetzt werden kann.
Die Gesamtnutzungsdauer bleibt zur Ermittlung der Alterswertminderung unverändert auch wenn sie sich durch Sanierung oder unterlassener Modernisierung verlängert oder verkürzt hat.

Die Abschreibung (falls Du diese meinst) kann dann für das jeweilige Alter linear in % ermittelt werden, durch die Formel 100X(Gesamtnutzungsdauer-Restnutzungsdauer)dividiert durch Gesamtnutzungsdauer. Oder nach den Formeln von -Ross- oder -Vogels-.
Mit dem so ermittelten Prozentsatz wäre der Verkehrswert zu reduzieren. Den Verkehrswert kannst Du ja ermitteln lassen oder selbst abschätzen, wenn Du die ortsübliche Vergleichsmiete für das Haus hernimmst und mit dem aus Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer ermittelten Vervielfältiger multiplizierst.
Falls das nicht zum Erfolg führt, rate ich zu einem Besuch beim Steuerberater oder Sachverständigen.
Diese Aufgabe übernehme auch ich.
Viele Grüße und Pfiat Ihna