Ich hoffe ich habe den Beitrag ans richtige Brett geheftet, da es etwas mit Gewährleistung bei Immobilienkauf zu tun hat.
Wir haben vor 4,5 Jahren mit einem Bauträger gebaut und die 5 Jahre Gewährleistung nähern sich dem Ende. Nun ist der Estrich am Übergang vom Flur in den Wohnbereich - wahrscheinlich an der Dehnungsfuge - etwas abgesackt und dadurch haben sich Risse in mehreren Bodenfliesen gebildet. Muß man so etwas dulden oder kann man das reklamieren? Gibt es irgendwelche Regelungen, ab wann es keine rein optische Beeinträchtigung mehr ist?
Auf jeden Fall reklamieren, und darauf hinweisen, dass eine Summe x von dem hoffentlich gemachten Sicherheitseinbehalt abgezogen wird, der in Etwa der Höhe des zu erwartenden Reparatur (Neuverlegung) entspricht.
1.: Gibt es den Bauträger noch?
2.: Lass Dir von der Architektenkamer jemand nennen, der sich den
Schaden ansieht, und beurteilt.
3.: Dann Brief mit Bitte um Instandsetzung unter Fristsetzung an den
BT schicken.
4.: Falls Frist verstrichen, Nachfrist setzen, mit Androhung,
Geldeinbehalt von der hoffentlich vorhandenen Sicherungssumme zu
machen. Dann kommt in jedem Falle Reaktion.
sicher ist das ein Gewährleistugnsfall, ausser Du hast mit dem Hammer drauf rumgeklopft )
Wenn es eine seriöse firma ist, wird die den Mangel beseitigen.
Die Ursche dürfte eine mangelnde Einfassung der beiden verscheidenen Beläge an der Fuge sein…hat die Fuge eine Metallschiene o.ä. zum Kitt hin oder hst DU etwas gar kein Kitt ?
Dass der Estrich allerings erst jetzt absackt, ist schon ein wenig komisch,…mit nun erst entwichener Feuchte und Vrformung deswegen, dürfte dies ja nix mehr zu tun haben.
Also, beim Hersteller als Mangel SCHRIFTLICH rügen.
Gruss
Frank
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