Guten Morgen
Felgenkauf hat ja so seine Tücken, und bis man eine optisch ansprechende Felge gefunden hat. 
Die Einpresstiefe beeinflusst ja den Radstand, also wie weit die Räder nach aussen stehen. Wenn nun eine Einpresstiefe von bspw. 45 mm im Brief steht, wie weit darf die ET von diesem Wert abweichen ohne dass man zum Tüv muss. 5 mm weniger sind ja nicht die Welt, und die Reifen schleifen noch lange nicht am Radkasten. Ausserdem würde es die Auswahl an gebrauchten Felgen vergrössern. Oder ist eine Eintragung generell vorgeschrieben (auch schon bei 1 mm)
Wer weiss das?
Gruss vonsales
Hallo,
ob ein Eintrag notwendig ist, steht in den Papieren, die mit den Felgen geliefert werden. Berücksichtigt ist dabei nicht nur die Geometrie (ET, Lochkreis, zu verwendende Bereifung etc) sondern auch die Festigkeitswerte der Felgen. Wichtig ist auch die Benutzung der zu den Felgen gehörenden Radschrauben oder -muttern.
Sollten es Originalfelgen des Fahrzeugherstellers sein, die auf einem anderen Modell des gleichen Herstellers verwendet werden sollen, kann man beim Hersteller nachfragen, ob das zulässig ist.
Gruß, Niels
Moin,
Zitat:
Die E inpreß t iefe einer Felge
gibt den Abstand des Flanschs von der Mitte des Felgenmauls in Millimetern an.
Hier wird es erklärt:
http://www.felge.de/technik/infos/et.php
Und den Reifenrechner dazu: http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reif…
mfg
W.