Hallo,
Hast DU denn wenigstens die pdf durchgelesen?
Ja. Du aber wohl zumindest nicht gründlich genug. Denn dann hättest Du bemerkt, dass dabei:
Eher überflogen, sonst hättest Du ganz am Ende von 4.2 nämlich
folgendes entdecken müssen (Zitat):
„Als Sanierungsverfahren gibt die Asbestrichtlinie das
Entfernen, Beschichten oder eine räumliche Trennung an“.
noch was fehlt, nämlich der Hinweis auf die TRGS519 (http://www.baua.de/nn_16732/de/Themen-von-A-Z/Gefahr…).
Was bitte meinst Du bedeutet „beschichten“ denn?
Wie du siehst, ist Streichen (als eine Form der Beschichtung)
also doch eine erlaubte Sanierungsmöglichkeit, kein
Schwachsinn von mir.
Nein. Der Schwachsinn besteht darin, dass Du hier von, Zitat: „einfach anpinseln, geht schnell und vergleichsweise ohne viel Aufwand“ schreibst. In der TRGS steht das nun mal ein wenig anders.
In unserer Gegend haben jede Menge Hausbesitzer mit
Eternitaußenverkleidungen diesen Weg gewählt, auch
eternitgedeckte Gartenhäuser (die welligen Platten) bekamen
auf diese Weise ein schöneres Aussehen und wurden gleichzeitig
„entschärft“!
Nein. Sie haben schlicht und ergreifend ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel gesetzt und nebenbei die Vorschriften missachtet. Und Du rätst das dem Fragesteller genau so.
Unbekümmert aufgrund Deines Unwissens.
Gruß
loderunner