ETG - Zwang für Firma?

Hallo,
ich hoffe mal, dass die Frage hier richtig ist.
Folgendes Problem: in einer ETG soll die sogenannte Grünlandpflege durch eine Firma erledigt werden. Nun gibt es aber einige Eigentümer, die ihren Grünlandanteil selber pflegen wollen. Lt. Aussage der Verwaltung gibt es nur die Option entweder alle oder keiner? Ist das richtig und wenn ja, mit welcher Mehrheit (einstimmig / einfache Mehrheit) wird dann sowas beschlossen?
Kann man gezwungen werden, für seinen Anteil am Grundstück eine Firma zu nehmen, nur weil andere nicht wollen, bzw. aus Altersgründen nicht mehr können?
Vielleicht gibts ja ein paar Antworten?
Danke und Gruß derweil
Marco

Hallo,

auch Hallo,

aber einige Eigentümer, die ihren Grünlandanteil selber
pflegen wollen. Lt. Aussage der Verwaltung gibt es nur die
Option entweder alle oder keiner?

Das ist richtig und auch logisch nachvollziehbar. Es gibt Grünanlagen, die sind nur den jeweiligen Eigentümern zugängig, da wir es kein Problem geben. Es sind jedoch auch allgemeine Flächen vorhanden, die gepflegt werden müssen. Diese Kosten werden natürlich umgelegt. Weiterhin ist dann auch die Frage, was ist denn, wenn ein Eigentümer seinen Bereich (den nur er pflegt) nicht so versorgt, wie es sein müßte?? Daher die Regelung alle oder keiner.

Ist das richtig und wenn ja,
mit welcher Mehrheit (einstimmig / einfache Mehrheit) wird
dann sowas beschlossen?

Das steht im Verwaltungsvertrag der ETG. MW eine zwei/drittel Mehrheit.

Kann man gezwungen werden, für seinen Anteil am Grundstück
eine Firma zu nehmen, nur weil andere nicht wollen, bzw. aus
Altersgründen nicht mehr können?

Hat die ETG im Rahmen ihrer Beschlußfassung diesen Beschluß vereinbart, bleibt den anderen nichts übrig. Anders kann man es nicht regeln.

Hallo Marco,
ich würde mir mal den ETG/Verwaltervertrag zur hand nehmen. Da stehen die einzelnen Punkte nochmal ausführlich drin. Dein Problem hatte ich bis jetzt noch nicht. Ich denke auch da ist es eine Frage der Verhandlung. Von der rechtlichen Seite ist das ME nach sehr klar. Was die ETG beschließt und für die Instandhaltung des Gebäudes sinnvoll/notwendig ist, gilt nunmal als bindent. Dazu vielleicht noch einen Link:

Http://www.wowi.de/info/gesetze/weg/wohnungseigentum…

Viele Grüße

Martin

Hallo,

ich hoffe mal, dass die Frage hier richtig ist.
Folgendes Problem: in einer ETG soll die sogenannte
Grünlandpflege durch eine Firma erledigt werden. Nun gibt es
aber einige Eigentümer, die ihren Grünlandanteil selber
pflegen wollen. Lt. Aussage der Verwaltung gibt es nur die
Option entweder alle oder keiner? Ist das richtig und wenn ja,
mit welcher Mehrheit (einstimmig / einfache Mehrheit) wird
dann sowas beschlossen?

Da ich mich vor einiger Zeit mit demselben Problem befasst habe:

Sobald eine Partei sagt, sie will nicht (Garten pflegen), muß eine Firma beauftragt werden (IMHO widersinnig aber wahr).
Es gibt da auch ein Gerichtsurteil, aber ich kann die Quelle auf die Schnelle nicht finden.

Grüße
HylTox

Hallo,

das ist im grunde eine von den „weichen“ entscheidungen.
will sagen es braucht auch etwas good will. vielleicht hat einer der etg nen grünen daumen und pflegt das grundstück mit. kann ja nicht soviel sein.
seid ihr aber eine grössere gruppe - dann wird abgestimmt - aus ende feierabend.
ob mit oder ohne grosse mehrheit.
wenn du nicht mitspielst bist du aus der hausgemeinschaft raus.
und vielleicht hast du ja auch mal einen wunsch …
spätestens dann ist schluß mit lustig.
wer will das schon.
t.

ich hoffe mal, dass die Frage hier richtig ist.
Folgendes Problem: in einer ETG soll die sogenannte
Grünlandpflege durch eine Firma erledigt werden. Nun gibt es
aber einige Eigentümer, die ihren Grünlandanteil selber
pflegen wollen. Lt. Aussage der Verwaltung gibt es nur die
Option entweder alle oder keiner? Ist das richtig und wenn ja,
mit welcher Mehrheit (einstimmig / einfache Mehrheit) wird
dann sowas beschlossen?
Kann man gezwungen werden, für seinen Anteil am Grundstück
eine Firma zu nehmen, nur weil andere nicht wollen, bzw. aus
Altersgründen nicht mehr können?
Vielleicht gibts ja ein paar Antworten?
Danke und Gruß derweil
Marco

Danke für Antworten; (mit kleinem Nachtrag)

Hat die ETG im Rahmen ihrer Beschlußfassung diesen Beschluß
vereinbart, bleibt den anderen nichts übrig. Anders kann man
es nicht regeln.[siehe unten]

Hallo Marco,
ich würde mir mal den ETG/Verwaltervertrag zur hand nehmen. Da
stehen die einzelnen Punkte nochmal ausführlich drin. Dein
Problem hatte ich bis jetzt noch nicht. Ich denke auch da ist
es eine Frage der Verhandlung. Von der rechtlichen Seite ist
das ME nach sehr klar. Was die ETG beschließt und für die
Instandhaltung des Gebäudes sinnvoll/notwendig ist, gilt
nunmal als bindent. Dazu vielleicht noch einen Link:

Http://www.wowi.de/info/gesetze/weg/wohnungseigentum…

Viele Grüße

Martin

Danke an alle für die schnellen Antworten

ich kann ja mal in diesem Zusammenhang noch einen Beschluß Dir zur Kenntnis geben :wink:)
Winterdienst - wurde, weil einige Parteien das nicht wollten, auch geteilt! Von den 3 Hausaufgängen lassen 2 eine Firma arbeiten und ein Aufgang macht den Winterdienst selber. Da frag ich mich doch gleich, ob diese Umsetzung überhaupt rechtens ist und wenn nicht, warum die Verwaltung das zulässt, da sie ja für die rechtliche Absicherung (Beschlußfassung)doch verantwortlich ist.
Danke für den Link

Gruß
Marco