Hallo, geschulte Freunde!
(Ich hoffe ich habe mein Thema hier richtig plaziert.)
Ich schreibe zur Zeit eine Hausarbeit zum Thema „Folterproblematik“, der ich dieses (wahrscheinlich bekannte)Szenario zu Grunde legen möchte.
"T ist Mitglied einer radikalen Gruppe, die in der Vergangenheit immer wieder Anschläge auf
staatliche Einrichtungen verübt hat. Dabei kam es nicht nur zu Sachschäden, auch Zivilisten
wurden verletzt, was die Gruppe gemäß ihren Bekenneranrufen ausdrücklich in Kauf
genommen hatte.
Der Polizei gelingt es jedoch schließlich bei einer Razzia nahezu alle Mitglieder der Gruppe
zu verhaften. Allein dem T gelingt es zu fliehen.
T beschließt seine Freunde freizupressen. Zu diesem Zweck bastelt er im Versteck der Gruppe
eine Bombe und bringt diese unbemerkt im Mülleimer eines stets belebten Einkaufscenters
der Millionenstadt S an. Nachdem T die Zeitzünderbombe so eingestellt hat, dass bei ihrer
Explosion etliche Menschen mit Sicherheit den Tod finden werden, ruft er bei der Polizei der
Stadt S an und verkündet, dass er eine Bombe mit großer Sprengkraft an einem belebten Ort
in der Stadt deponiert habe. Diese werde in 12 Stunden explodieren, falls nicht die Mitglieder
seiner Gruppe aus dem Gefängnis entlassen, zum Flughafen gebracht und außer Landes
geflogen würden.
Die Polizei will nach Absprache mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden auf die
Forderungen des T nicht eingehen. Die fieberhafte Suche nach der Bombe verläuft
ergebnislos. Durch den Hinweis eines Informanten aus der Sprengstoffszene gelingt es aber,
den T in seinem Versteck ausfindig zu machen und zwei Stunden vor Ablauf des Ultimatums
zu verhaften. Polizeihauptkommissar P verhört den T noch vor Ort, um herauszufinden, wo
die Bombe platziert ist. T weigert sich jedoch auch nach intensiver Befragung beharrlich die
Information preiszugeben. Weil er sich nicht anders zu helfen weiß, droht P dem T schließlich
an, ihn „notfalls mit Gewalt zum Sprechen zu bringen“. T zeigt sich auch hiervon
unbeeindruckt. Angesichts der Tatsache, dass die Bombe in Kürze explodieren wird, weiß P
sich nicht anders zu helfen, als seine Drohung wahr zu machen. Er geht zwar davon aus, dass
sein Verhalten nicht erlaubt ist, er sieht aber keinen anderen Weg, das Leben etlicher
Unschuldiger zu retten. Da er in dem Versteck keinerlei andere Hilfsmittel findet, lässt er das
an der Wand befestigte Waschbecken mit Wasser voll laufen, zieht den T davor und taucht
dessen Kopf solange hinein, bis T wild zu zappeln anfängt. Dann zieht er ihn für einen kurzen
Moment wieder heraus, nur um ihn gleich darauf wieder unterzutauchen. Dies wiederholt er
solange, bis T, der bereits viel Wasser geschluckt hat, panisch und heftig nach Atem ringend,
das Versteck der Bombe preisgibt. Der Anschlag kann in letzter Sekunde vereitelt werden.
Das Leben des T war bei der Prozedur zu keinem Zeitpunkt in Gefahr.
Strafbarkeit des P? "
Meine ethischen Überlegungen tätige ich natürlich selbst, nichtsdestotrotz wüsste ich gherne, ob es hierzu Stellungnahmen und Lösungsansätze etablierter Denker gibt. Dazu habe ich nämlich leider noch nichts im Internet finden können und ich denke es wäre im Interesse meines Lehrers meine Arbeit damit zu vervollständigen!
Hat jemand Ideen dazu? (Die generellen ethischen Theorien kenne ich natürlich, es geht mir nur um konkrete "Lösungsansätze).
Danke schonmal!