Hallo, wir habe eine Aufgabe in Informatik bekommen.
Würdest Du als Berufsinformatikerin die Leitlinien der GI in der vorliegenden Form unterschreiben? Oder würdest Du Aspekte hinzufügen oder streichen wollen?*
Ich bin mir unschlüssig, was ich zu dieser Frage aufschreiben soll. Kann man etwas an den ethischen Leitlinien kritisieren oder hinzufügen?
vorab schonmal vielen Dank für
du erwartest jetzt nicht ernsthaft, dass potenzielle Hilfswillige wissen, was die GI ist, und sich auch noch auf die Suche nach den ethischen Leitlinien machen und auch noch deine Aufgabe lösen?
Falls du sie selbst noch nicht gelesen hast, hier sind sie:
Insofern kann ich mich der Frage von @Aprilfisch anschließen. Und es geht grundsätzlich um DEINE Meinung, nicht um „irgendeine“.
Die Aussage kennt und beachtet die … rechtlichen Regelungen kann man in einem offiziellen Dokument gar nicht anders schreiben. Oder wer wollte seine Mitglieder schon dazu auffordern, geltende rechtliche Regelungen zu missachten?
Und wirkt im Rahmen seiner …kompetenzen an der Gestaltung rechtlicher Regelungen mit klingt für mich auch unproblematisch. Wer von der Sache keine Ahnung hat, der lässt die Finger davon, denn ihm fehlen die Kompetenzen. Und wer Ahnung hat, der tut der Sache ein gutes Werk, wenn er dieses Wissen auch in die Gestaltung der Regelungen einfließen lässt. (Sofern er überhaupt Befugnis dazu hat.)
Hallo @Dirk_Mq,
zweifelsohne kann man ein Jurastudium nicht ersetzen durch die bloße Aufforderung, etwas zu kennen. Aber natürlich ist man generell verpflichtet, die für den eigenen Bereich relevanten rechtlichen Regelungen zu kennen. Du darfst ja auch beim Autofahren nicht gegen die Einbahnstraße fahren mit dem Argument, du hättest die Regelung dieser runden, roten Schilder nicht gekannt.
Wir haben hier doch eine offizielle Leitlinie. Darin kann ja wohl kaum stehen, die Betroffenen müssten die geltenden Regelungen nicht kennen.
siehst du denn Artikel 3 anders als die anderen 11 Artikel? Für mich formulieren die alle Gemeinplätze, die in dieser allgemeinen Form selbstverständlich sind und wenig aussagen. Letztlich sind es für mich alles nur eloquente Versionen von
Die Mitglieder der GI sind gute Menschen, brave Bürger und wertvolle Mitglieder der Gemeinschaft.
Hallo @Dirk_Mq,
klar darfst Du Bedenken haben. Wäre ja auch schlimm, wenn nicht!
Konkret bliebe natürlich zu klären, wie im Falle eines Verstoßes verfahren wird. Stünden im Arbeitsvertrag drakonische Strafen bei Verstoß gegen eine Leitlinie angekündigt, müsste man über den Job und Arbeitgeber entsprechend intensiv nachdenken.
Schade nur, dass die Fragestellerin sich dazu gar nicht mehr äußert. Sie sollte ja überlegen, ob sie das unterschreiben würde.