Hallo Steuerexperten,
habe heute meine sog. „Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2004“ erhalten… Darauf stehen meine Bezüge von 08/2004 bis 12/2004… Von 01/2004 bis 07/2004 war ich Auszubildender in dem Unternehmen, also ein gesondertes Vertragsverhältnis. Das stand damals so auch auf der Lohnsteuerkarte drauf. Heute bekomm ich die wie gesagt zurück, und da fehlen halt die Monate Januar bis Juli drauf…
Ich würde ja jetzt gerne meine ESt.-Erklärung machen, aber ob das FA die ohne die Original-Lohnsteuerkarte 2004 anerkennt ?
Wie kann ich meine Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit im 1. Halbjahr 2004 nachweisen ???
Gruß, Kristian
Hallo Kristian,
da ist offenbar etwas schepp gelaufen.
Lohnsteuerbescheinigungen auf Papier gibts noch für die Dienstverhältnisse, die vor dem 31.12.2004 beendet wurden. Alle anderen werden papierlos an die Finanzverwaltung übermittelt, der Arbeitnehmer bekommt bloß noch eine Bescheinigung über die übermittelten Werte, auf der die eTIN drauf steht, unter der die Werte ans FA gegangen sind.
Soweit die Theorie - dass es viele Leute gibt, die Thomas Becker oder Annette Meyer heißen und in den Hype-Jahren dieser Vornamen 1958 - 1962 am gleichen Tag geboren sind, wird sich im Lauf des Jahres 2005 als ein wahrscheinlich fettes Problem der eTIN herausstellen: Die haben nämlich die gleichen eTIN erhalten - aber das bloß am Rande.
Das Problem dürfte hier an der Tatsache liegen, dass formal ein anderes Beschäftigungsverhältnis während der Dauer der Ausbildung bestanden hat, aber bei der Abrechnung der Filter „Bescheinigung drucken/übermitteln“ routinemäßig davon abhängt, ob das Dienstverhältnis per 31.12. bestanden hat oder nicht. Du hast also für die ersten Monate 2004 keine Papierbescheinigung erhalten, weil Du übernommen worden, aber für den Rest des Jahres unter anderen Stammdaten geführt worden bist. Für den Zeitraum, für den die Daten nicht papierlos übermittelt worden sind, brauchst Du eine Papierbescheinigung.
Wenn es der Personalstelle technisch nicht möglich ist, für die ersten Monate des Jahres eine LSt-Bescheinigung zum Aufkleben zu erstellen oder die LSt-Karte von Hand auszufüllen, gibt es als Alternative die „besondere Lohnsteuerbescheinigung“ auf Papier, die streng genommen nur für Fälle verwendet werden soll, in denen die LSt-Karte vorgelegen hat, aber zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung nicht mehr vorliegt. Diese Bescheinigung wird vom Fiskus aber ziemlich liberal gehandhabt und dürfte akzeptiert werden.
Wenn Du dem Rechenknecht eine Freude machen willst, legst Du ihm zusammen mit der 2004er LSt-Karte die letzte Abrechnung aus dem Ausbildungsverhältnis mit den bescheinigten Summen vor: Dann braucht er nicht seine Konserven im Keller anzapfen, sondern bloß die Werte auf die Karte übertragen und die manuell bescheinigten Werte bestätigen. Je nach Struktur Deines Betriebes kann die Kuh dann ohne Warten mit einem einzigen Gang vom Eis geholt werden.
Schöne Grüße
MM
Hallo Kristian,
offensichtlich hast du was verpasst.
Viele Unternehmen melden die Daten elektronisch an das FA. Die orginal Lohnsteuerkarte DARF dir dan nicht zurückgegeben werden. Hierfür reicht die Bescheinigung.
Für die eTIN gibt es sogar ein Feld auf den Formularen zur Steuererklärung.
Also alles kein Hindernis um Loszulegen.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
für den Zeitraum 1-7/2004 sind offenbar keine Beträge bescheinigt, weder auf Papier (so wie dieses der Regelfall bei vor 12/2004 beendeten Dienstverhältnissen ist), noch aus Datenübertragung.
Dass für das formal separat geführte Dienstverhältnis für die Dauer der Ausbildung keine Werte per DÜ übermittelt worden sind, ist insofern in Ordnung, als nur für Dienstverhältnisse, die per 31.12.2004 bestanden haben, das papierlose Verfahren vorgeschrieben ist.
Für den Steuerpflichtigen ist an dem Protokoll zu den papierlos übermittelten Daten erkennbar, dass nur ein Teil des Jahres bescheinigt ist. Wenn er mit dem, was vorliegt, einfach loslegt, verschweigt er wissentlich einen Teil seiner Einkünfte. Das halte ich für ein Problem, das besser aus der Welt geschafft wird, bevor es entstanden ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo Kristian,
das „Problem“ ist, dass du im ersten Halbjahr Azubi warst, danach fest angestellt.
In vielen Behörden z.B. ist es so, dass die Gehaltsrechnungen für Azubis von einer anderen Stelle erledigt werden als die von Festangestellten.
Da deine Daten nur einmal übermittelt wurden, und zwar richtigerweise von Stelle, wo du fest angestellt warst, musst du nun deine Lohnsteuerkarte von der Gehaltsstelle anfordern, die für dich als Azubi zuständig war.
Auf der Anlage N trägst du dann die eTIN ein, und (!) gibst zusätzlich deine Lohnsteuerkarte ab.
Die Daten aus der eTIN trägst du auf der Anlage N in die Kästchen 10, 40, 50, 42, die Daten aus der Lohnsteuerkarten in die Kästchen 11, 41, 51, 43 ein.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C5750640_L20…
Gruß
Peter
Danke für die Antworten bisher, also genauer siehts bei mir so aus:
Am 15.07.04 endete mein Ausbildungsverhältnis bei der XXX AG , dabei erhielt ich auch meine Lohnsteuerkarte zurück. Erst gut 1 Monate später wurde ich dann wieder neueingestellt (zwar derselbe Konzern, aber XXX GmbH , andere Stadt,Stelle,Abteilung
)
Ich habe da natürlich die „schon benutzte“ LSt.-Karte abgegeben, und nun von dort nur den eTin-Bescheid zurückerhalten, mit den Einkünften ab August bis Dezember 2004.
Wenn ich euch bishierhin richtig verstanden hat, muss ich mich jetzt an meinen alten Ausbildungsbetrieb wenden, da mir meine jetzige Firma da nicht mehr helfen kann, richtig ??
Gruß, Kris
Hallo Kris,
Wenn ich euch bishierhin richtig verstanden hat, muss ich mich
jetzt an meinen alten Ausbildungsbetrieb wenden, da mir meine
jetzige Firma da nicht mehr helfen kann, richtig ??
Die LSt-Karte mit der Bescheinigung für die ersten Monate 2004 muss von dem Arbeitgeber herausgegeben werden, bei dem Du sie abgegeben hast. Es wurde dort ein bissel zu „rationell“ gearbeitet - die LSt-Karten wurden insgesamt einbehalten, so wie es in den Fällen richtig ist, in denen alle Daten aus der Bescheinigung elektronisch übermittelt worden sind. Die LSt-Bescheinigung vom „alten“ Arbeitgeber, die auf die LSt-Karte draufgepappt wurde, brauchst Du aber.
Schöne Grüße
MM