Hallo zusammen,
Frage zu Beschlüssen unter Verschiedenes bei Eigentümerversammlung.
Laut Gesetz sind diese bei Anfechtung nichtig.
Wann muß die Anfrechtung erfolgen?
Z.B. 25.05.2008 unter Verschiedenes beschlossen: Alle Eigentümer erlauben schwarzes Katzennetz auf Balkon anzubringen.
Es erfolgt keine Anfechtung innerhalb eines Monats.
1 Eigentümer bringt im Juni 2012 ein Katzennetz an.
Darf er das?
Ist der Beschluß also durch Nichtanfechtung wirksam geworden?
Vielen herzlichen Dank für die Antwort im voraus.