Etv: Unter Verschiedenes gefaßte Beschlüsse

Hallo zusammen,
Frage zu Beschlüssen unter Verschiedenes bei Eigentümerversammlung.

Laut Gesetz sind diese bei Anfechtung nichtig.

Wann muß die Anfrechtung erfolgen?

Z.B. 25.05.2008 unter Verschiedenes beschlossen: Alle Eigentümer erlauben schwarzes Katzennetz auf Balkon anzubringen.

Es erfolgt keine Anfechtung innerhalb eines Monats.

1 Eigentümer bringt im Juni 2012 ein Katzennetz an.

Darf er das?

Ist der Beschluß also durch Nichtanfechtung wirksam geworden?

Vielen herzlichen Dank für die Antwort im voraus.

Hallo,

Ist der Beschluß also durch Nichtanfechtung wirksam geworden?

Nein, eigentlich nicht, denn:

Alle Eigentümer erlauben schwarzes Katzennetz auf Balkon
anzubringen.

Er ist durch Beschluss wirksam.

lg
Richard