Hallo Experten,
ich weis nicht genau ob ich bei Euch richtig bin.
Aber ich poste es trotzdem mal.
Vor 5 Jahren haben, meine mittlerweise Ex-Frau und ich eine
ETW zu je 50% Anteil erworben.
Meine Ex-Frau wohnt heute mit ihrem neuen Partner und meinem Sohn in der ETW und zahlt mir Miete. Damit sind die Finanzierungskosten gedeckt.
Da die Zwischenmenschlichen Probleme immer größer werden, möchte ich die ETW gern verkaufen. Um aus allen ehmaligen raus zu sein.
Dies lehnt meine Ex-Frau aber kategorisch ab.
Und ist aus finanziellen Gründen auch nicht bereit, mir meinen 50% Anteil abzukaufen.
Habe ich eine Möglichkeit, mich von meinen Anteil auf irgendeiner Weise zu trennen?
Ich bin für jede Information dankbar.
Andy
Hallo Andy,
Du kannst Deine 50% jedermann verkaufen, wenn dies im Vertrag damals nicht ausgeschlossen bzw. eingeschränkt wurde.
Aber wer soll dies kaufen ???
Dein Ex-Frau muss dies nicht kaufen.
Schöne Sche…, da lässt sich nix machen.
Christian
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Der unten vorgeschlagene Verkauf der 50% ist natürlich ggf. möglich, aber unrealistisch.
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Für solche Fälle kannst du eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft durchführen lassen.
siehe dazu BGB § 749. Aufhebungsanspruch
http://www08.mg.hs-niederrhein.de/studenten/ddeppe/B…
oder ZVG
http://dejure.org/gesetze/ZVG/180.html
Allerdings hat deine Frau u.U. wegen eures gemeinsamen Sohnes evtl. die Möglichkeit dieses abzuwehren.
Gruß Norbert
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