ETW als Ferienwohnung vermieten

Hallo,

wenn ich mir eine Eigentumswohnung kaufe, muß ich dann etwas dabei beachten, wenn ich sie Ferienwohnung vermieten möchte?
Z.B. Rechte der Mieter, die ebenfalls in dem Haus wohnen?
Oder: wäre das dann eine gewerbliche Nutzung?
Also: macht es einen Unterschied, ob ich sie fest oder kurzfristig als Ferienwohnung vermiete?

Danke für Antworten und Tipps
Sophia

  1. Gewerbsmäßig ist eine solche Vermietung im Sinne der steuerl.Rechtsprechung nur dann, wenn mehrere Appartments vermietet werden und gleichzeitig hotelmäßige Serviceleistungen angeboten werden. (BFH 25.6.1975)
    2.In einem Feriengebiet sind ständig wechselnde Mieter grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft zu tolerieren. (BayOLG 10.10.1978)
  2. Liegt eine Zustimmungsverpflichtung durch die anderen Wohnungseigentümer bei Überlassung der Wohnung an Dritte vor, darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagt werden.

Gruß n.

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