ETW als FeWo vermieten während im Ausland

Angenommen Familie A hat eine Eigentumswohnung in einem 6-Fam.-Haus. Familie A will mehrere Monate testweise ins Ausland, evtl. später ganz auswandern, aber die Wohnung als Sicherheit behalten (Shit happens :smile: ) und wochenweise als FeWo vermieten um die Kosten zu decken und damit sie nicht leersteht.

  1. Muss Fam. A die anderen 5 Wohnungseigentümer um Erlaubnis fragen, wenn sie die Wohnung wochenweise als FeWo vermieten will?

  2. Muss Fam. A die Vermietung der Wohnung irgendwie anmelden (als Gewerbe oder so)? Ggf. wie sieht es steuerlich aus, wo ist Steuer zu zahlen (da ja im Ausland)?

Danke,

Kalle

  1. Muss Fam. A die anderen 5 Wohnungseigentümer um Erlaubnis
    fragen, wenn sie die Wohnung wochenweise als FeWo vermieten
    will?

Hängt von der Teilungserklärung ab und ob es sich um ein Gewerbe handelt:
Dazu Link unter 2.

  1. Muss Fam. A die Vermietung der Wohnung irgendwie anmelden
    (als Gewerbe oder so)? Ggf. wie sieht es steuerlich aus, wo
    ist Steuer zu zahlen (da ja im Ausland)?

http://www.dtv-tin.de/index.php?sid=1065

Gruß n.

Hi srilankafan,

Aus dem realen Leben …folgendes Modell ist mir im letzten Projekt über den Weg gelaufen. Der Vermieter schloss einen ganz normalen auf den Zeitraum befristeten Mietvertrag ab - dieser wurde sogleich vom Mieter zum Endtermin wieder gekündigt. Der Vermieter meinte dies täte er um keiner gewerblichen Vermietung nachzugehen sowie die Umsatzsteuer zu vermeiden. In wie weit so etwas rechtlich und steuerrechtlich ok ist vermag ich nicht zu beurteilen.

Gruss Keuper