ETW an Arbeitgeber vermieten

Hallo,
jemand vermietet seine selbst bewohnte ETW befristet und möbliert an seinen Arbeitgeber, damit ein Praktikant dort wohnen kann. Er schlüpft während dieser Zeit woanders unter. Einnahmen werden natürlich versteuert nach Abzug der Ausgaben.
Soweit so gut.
Kann die Vermietung nach Auszug des Kollegen fortgeführt werden und man selbst wieder einziehen ? (Also quasi eine Lohnerhöhung über Umweg)
Oder spielt das FA da nicht mit ?
Gruß,
Werner

Servus,

dem Finanzamt wäre es zunächst mal egal, ob Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder in gleicher Höhe aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden.

Vorliegend geht es aber um was anderes: Eine Wohnung wird vom Arbeitgeber angemietet, um sie einem seiner Mitarbeiter unentgeltlich zu überlassen. Es fließt dem Mitarbeiter durch die unentgeltliche Überlassung ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil in Höhe der Miete zu, die der Arbeitgeber für die Wohnung bezahlt.

Der Mitarbeiter, gleichzeitig Eigentümer der Wohnung, schießt sich damit ins Knie: Einmal versteuert er den geldwerten Vorteil als Lohnbestandteil, ein zweites Mal die Mieteinnahmen (minus Werbungskosten) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,

Falls hier wegen degressiver AfA oder einem Zinsaufblähungsmodell Verluste aus V+V geltend gemacht werden sollen, greift § 42 AO: Es gibt keinen wirtschaftlichen Grund für diese „Gestaltung“: Niemand vermietet seine Wohnung, um dann selbst darin zu wohnen - außer eben wegen vielleicht hier vorliegender steuerlicher Vorteile. Also ist so zu besteuern, als gäbe es diese Vermietung und die Rücküberlassung der Wohnung nicht.

Falls der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil der Besteuerung entzieht, indem er ihn nicht in die Lohnabrechnungen aufnimmt, ist auf seiner Seite Vorsatz (= „Wissen und Wollen“) im Spiel und damit der Straftatbestand der Steuerhinterziehung gegeben.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Aprilfisch,
ich habe mir schon so etwas gedacht, aber du hast es (wie immer) schön auf den Punkt gebracht.
Danke dafür
Werner