ETW an ehemaligen Eigentümer vermieten

Hallo,

ich habe ein Frage zum Thema Steuern bei folgender, theoretischer Situation:

A verkauft seine ETW für 250.000 EUR an B. A möchte aber noch 12 Monate in der ETW bleiben und ist bereit hierfür 1150 netto zu zahlen. B ist Arbeitnehmer mit Steuerklasse I.

Wäre es für B nun steuerlich nicht günstiger den Kaufpreis um 13.800 EUR zu reduzieren (12 x 1150) und vertraglich ein Jahr mietfreie Nutzung einzuräumen anstatt Grundsteuer und Gebühren auf den höheren Kaufpreis zu entrichten und anschließend auch noch die Mieteinnahmen versteuern zu müssen?

Gruß,
Steve

hi,
auszug aus dem grestg :smile:

§ 9 Gegenleistung
(1) Als Gegenleistung gelten

bei einem Kauf:
der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen;

Hallo,

ich habe ein Frage zum Thema Steuern bei folgender, theoretischer Situation:
A verkauft seine ETW für 250.000 EUR an B. A möchte aber noch 12 Monate in der ETW bleiben und ist bereit hierfür 1150 netto zu zahlen. B ist Arbeitnehmer mit Steuerklasse I.
Wäre es für B nun steuerlich nicht günstiger den Kaufpreis um 13.800 EUR zu reduzieren (12 x 1150) und vertraglich ein Jahr mietfreie Nutzung einzuräumen anstatt Grundsteuer und Gebühren auf den höheren Kaufpreis zu entrichten und anschließend auch noch die Mieteinnahmen versteuern zu müssen?

Also rein steuerlich wäre das sicher so. Für mich ist das aber wieder mal ein geradezu haarsträubendes Beispiel dafür, das bei Steuern sparen manche Leute den Verstand ausschalten.
Was würde denn an Steuern und Gebühren gespart? Für die 13.800€ weniger Kaufpreis wären das im besten Fall 690€. Gebühren vielleicht auch nochmal so viel? Also 1.380€ gespart. Dann noch die Mieteinnahmen. Von den 13.800€ Mieteinnahmen wären ja diverse Aufwendungen wie Abschreibung eventuell Finanzierungskosten usw. abzuziehen. Also einfach mal nur 12.000€ zu versteuernde Einkünfte. Beim Spitzensteursatz von 45% (Soli lassen wir mal für das Beispiel weg) „spart“ der zusätzlich 5.400€ Steuern.
Also insgesamt 5.400€ + 1.380€ = 6780€ Steuern gespart.
Für viele ist das sicher ein Betrag, über den sie sich mächtig freuen, den Staat ein bißchen hinters Licht geführt zu haben.
Dass dieses kostenlose Nutzungrecht Bestandteil des Kaufpreise bzw. der Bemessungsgrundlage für die GrESt wäre, wurde bereits ausgeführt, bringt also an dieser Stelle nicht. Blieben noch die 5.400€, auch nicht schlecht.
Neben der Steuer sollte aber naturgemäß auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit betrachtet werden.
Gebühren und GrESt bleiben also gleich hoch. Lediglich die Steuern auf die Mieteinkünfte entfielen. Aber damit die 5.400€ im günstigsten Fall gespart werden, verzichtet man auf die 13.800€ Einnahmen, die dem gegenüberstehen. Also stellt man sich wirtschtlich bei dieser Kontruktion um 8.400€ schlechter, womit das keine gute Wahl wäre. Die wird naturgemäß umso schlechter je niedriger der Grenzsteuersatz wäre.
In den wenigsten Fällen macht es Sinn für 0,45€ gesparte Steuern auf einen eingenommenen Euro zu verzichten oder einen Euro extra auszugeben. Eine „echte“ Steuerersparnis ergibt sich in der Regel nur dann, wenn es gelingt rein private Ausgaben den Einkünften gegenüberzustellen. Also etwa die Ausgaben dür ein dickes Auto, dass mir persönlich als Penisverlängerung dient als Betriebsausgaben, obwohl unter rein funktionalen Aspekten auch ein Kleinwagen reichen würde.

Grüße

Hallo Steve!

Wäre es für B nun steuerlich nicht günstiger den Kaufpreis um
13.800 EUR zu reduzieren (12 x 1150) und vertraglich ein Jahr
mietfreie Nutzung einzuräumen anstatt Grundsteuer und Gebühren
auf den höheren Kaufpreis zu entrichten und anschließend auch
noch die Mieteinnahmen versteuern zu müssen?

Welches Datum darf ich im Arbeitsvertrag eintragen? Gehalt gibt’s natürlich nicht. Ist für dich vorteilhaft, weil keine Einkommensteuer fällig wird.

Für die Aussicht, Steuern zu sparen, schießen sich manche Leute ins eigene Knie. Oder lebst du in einem Land, in dem auf Einkünfte 100% Steuern zu zahlen sind?

Gruß
Wolfgang