ETW behalten oder vermieten - Steuertipps?!? HILFE

Hallo, vielleicht kann mir von Euch jemand einen Tip geben. Mein Steuerberater ist leider in Urlaub und hat auch keine Vertretung. Ich bräuchte die Info aber schneller.

Unsere Situation ist wie folgt:
Derzeit bewohnen wir eine 3-Zimmer ETW die fast abgezahlt ist. Nächste Woche kaufen wir eine 4-Zimmer ETW in die wir dann selbst einziehen möchten. Kredite und Notartermin steht bereits.

Bisher planten wir unsere 3-Z ETW zu vermieten. Nun haben wir überlegt, doch lieber zu verkaufen, allein wegen Steuerrechtlichen Dingen. Ich habe bisher es so verstanden, dass es besser ist, die Wohnung die man selbst bewohnt abbezahlt zu haben und die Wohnung(Kapitalanlage) mit Krediten belastet zu haben. Ist das richtig?

Wäre es dann für uns nicht sinnvoller, unsere alte Wohnung zu verkaufen und mit dem Geld unsere jetzige Wohnung abzuzahlen? Und dann lieber demnächst eine neue Wohnung bzw. ein Appartment als Geldanlage zu kaufen auf welchem dann wieder ein hoher Kredit lastet? Was denkt ihr? wie ist eure Meinung?

Ich scheue mich nicht davor Vermieter zu sein, ABER ich denke gerade hier in der Region Köln/Bonn ist es besser mehrere kleine Appartments zu besitzen und diese an Manager / Familienheimfahrer zu vermieten, als eine 3z wohnung an eine Familie. Aber das nur nebenbei.

Mir geht es jetzt vorallen Dingen um die Steuerrechtliche Sicht. Danke für eure Antworten vorab

Hallo,

grundsätzlich hast Du absolut recht. Du fährst steuerlich am günstigsten, wenn Du die alte Wohnung verkaufst und mit dem Erlös die neue eigengenutzte Wohnung abbezahlst.
Wenn Du dann als Kapitalanlage eine Wohnung kaufen möchtest zum fremd vermieten, solltest Du diese dann fremdfinanzieren, da Du hier 100 % der Schuldzinsen absetzen kannst (im Gegensatz zur eigengenutzten Wohnung, bei der Du keine Schuldzinsen absetzen kannst).
Wenn Du die alte Wohnung, in der Du mehrere Jahre gewohnt hast (seit wenigstens 2009), verkaufst, fällt keine Spekulationssteuer an, auch wenn der Verkaufspreis deutlich höher ist als Deine ursprünglichen Anschaffungskosten. Die fremdvermietete Wohnung als Kapitalanlage solltest Du mindestens 10 Jahre halten (Datum Kaufvertrag maßgebend), damit Du später Deinen Gewinn bei der Veräußerung nicht versteuern musst.

Grüße
Kai

Hallo,

steuerlich relevant ist nur die vermietete wohnung, also nicht die selbst bewohnte. Extrem wichtig ist die mieterwahl für sie, seien sie da sehr akkurat und clever - nomaden könnten den vermieter arg schädigen!!!

mfg ignaz

Hallo!

Wenn Sie die bisherige Wohnung zu einem akzeptablen Preis veräußern können, dann würde ich das tun und mit dem Geld die neue, selbst genutzte Wohnung bezahlen.
Die Schuldzinsen für die neue Wohnung können Sie steuerlich nämlich nicht geltend machen, wenn Sie selbst drin wohnen.
Aber Achtung: Falls Sie die alte Wohnung MIT GEWINN verkaufen und nicht mindestens 10 Jahre lang Eigentümer waren, dann ist der Gewinn zu versteuern. Das wäre dann ein „Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft“. Genaueres dazu können Sie in § 23 Einkommensteuergesetz nachlesen.

Falls Sie die bisherige Wohnung vermieten, dann können Sie lediglich die Schuldzinsen steuerlich geltend machen, die für den noch nicht abbezahlten Rest anfallen. Also dann lieber die restlichen Schulden hier stehen lassen und in Zukunft fleißig für die neue Wohnung Tilgungen leisten.

MfG Tagliatelle 78

Hallo Joica,
leider weis ich noch zu wenig über Deine Tätigkeit,bist Du selbstständig ist es besser die Wohnung(oder in eine kleinere umwandeln)zu vermieten,denn das ist steuerlich vorteilhafter.Du musst sehen wie die Wohnsituation bei euch ist,ob Du diese Wohnung oder besser eine andere vermietet bekommst. Abzahlen würde ich sie nicht wenn der Kredit gut bezahlbar ist da die Zinsen ja auch steuerlich geltend gemacht werden können lG tine

Tut mir leid, ich habe keine Ahnung.

sorry, ich kann dir hierzu leider nicht weiterhelfen. viele glück ,baccolight

Leider erst jetzt: Frage, wie lange habt Ihr Eure alte Wohnung? Mindestens 2 Jahre selbstnutzen!.
Wenn der Stb. in Urlaub ist, muss er ja Mitarbeiter haben, die den Beruf der Steuerassistenten erlernt haben.Die wiisen auch Bescheid in Eurer speziellen Lage.Gruss