Liebe/-r Experte/-in,
darf ich meine Eigentumswohnung behalten und wie groß darf
diese sein, wenn ich Hartz4 Empfänger werde?
Muss der Erwerb der ETW bei Beginn der Arbeitslosigkeit schon
eine längere Zeit zurückliegen?
Vielen Dank im voraus
reiner
Hallo Reiner,
eine eigene ETW kann Dir normalerweise nicht verübelt werden. Du bist verpflichtet, selbst genutztes Wohneigentum anzugeben. Wenn die ETW nicht gerade als „Luxus-Wohnung“ eingestuft wird, ist die Größe nicht so wichtig. Falls Du noch etwas abzahlen musst, solltest Du auch die Raten sowie sämtliche mit dem Objekt in Verbindung stehende Abgaben offen legen. Der Erwerb sollte „vor“ der Arbeitslosigkeit erfolgt sein, besser noch vor der Kündigung des Arbeitsvertrages!
Wenn nicht - kriegst Du - wenn überhaupt - dies nur noch mit anwaltlicher Hilfe „gebügelt“
Bedaure keine bessere Info geben zu können und wünsche dennoch viel Gesundheit und Erfolg im jahr 2011!
Harald