Hallo!
Wenn möglich neu kaufen und die Teilungserklärung genau studieren, ggf. auf Änderungen hinwirken.
Da die Wohnung als Alternative zu einem Haus gedacht ist, darf es wohl auch ein Gartenanteil sein.
Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass der Garten nicht einem Sondernutzungsrecht, sondern den Regelungen des Sondereigentums unterliegt.
Ansonsten ist Ärger vorprogrammiert. Der Gartenbesitzer möchte Sonne, der Nachbar im 2. Stock möchte Sichtschutz. Bäume wachsen und man wird sie dann nur schwer wieder los.
Ein Dilemma, das so nicht sein muss, wenn die Verhältnisse entsprechend im Vorfeld geklärt sind.
Ist die Wohnung kein Erstbezug, sehe Dir die WEG-Versammlungsprotokolle sehr genau an. Wenn dort ständig Streitigkeiten protokolliert sind, würde ich vom Kauf Abstand nehmen.
Ständige Streitereien oder nicht bezahltes Wohngeld führen letztendlich zu Stillstand und ggf. Wartungsmängeln.
In dieser Beziehung bin ich allerdings ein gebranntes Kind. Es bedurfte dreier Gerichtsprozesse, um die damaligen Nachbarn davon zu überzeugen, dass sie in einigen Punkten auf dem Holzweg sind. Meinen Teil der Bude in Ordnung zu halten, war größtenteils mein Privatspaß. Da half auch die „luxuriöse Wohngegend“ nichts. Bevor ich 6 Jahre über neue Fenster diskutiere, mache ich das eben selbst.
Der Zustand von Haus und Wohnung sollte über ein unabhängiges Gutachten abgeklärt werden.
Hier findet man dann auch Kommentare zum Zustand von Fenstern, Heizung, Isolierung, Gemeinschaftsanlagen wie Aufzug u.s.w.
Des Weiteren zählen bei Immobilien drei, bei WEG-Immobilien 4 Dinge: Lage, Lage, Lage und Zustand / zu erwartender Kosenanteil.
Gruß,
M. (der, würde er nach einem persönlichen Tip gefragt, lieber etwas mehr Geld ausgeben und in einem Haus ohne WEG-Regelung wohnen würde)