Hallo, eine befreundete Familie hat ende 2014 eine ETW in einer grossen Stadt gekauft, weil eins der Kinder dort eine Arbeit gefunden hat. Der kauf wurde bei der Steuer angegeben und alle steurtersparnisse (abschreibung ect.) ausgenutzt. Die ETW ist für 70 % der Ortsüblichen Miete an das Kind vermietet. Nun denkt mein Freund, das er das falsch gemacht hat. Die Miete die er bekommt ist mehr als die 2% Afa, die Miete muß er versteuern. Könnte er da ‚irgendwas‘ machen? Seine Idee(en) ETW günstig an das Kind verkaufen, ETW an Kind verschenken, beantragen die Steuererklährung 2014, 15 und evtl 2016 ‚zurück zu drehen‘, den Steuervorteil aus diesen Jahren(eigendlich nur 2014) auf zu geben und das Kind für viel weniger Geld dort wohnen zu lassen. Das Geld dann aber selber nicht zu versteuern. Er hat keinerlei Computerkenntnisse, daher schreibe ich hier. Kann er da was machen? was ist zu empfehlen? Fachliche Beratung will er gerne in Anspruch nehmen, aber nur wenn dann nicht ‚nix zu machen‘ rauskommt.
Danke im Voraus
Servus,
da ist eine Entscheidung fällig: Entweder unentgeltlich überlassen (dann wird keine ESt festgesetzt) oder eben entgeltlich, dann wird aus einer niedrigen Miete eine teilentgeltliche Überlassung, bei der alle Werbungskosten nur anteilig im Verhältnis zur Miete angesetzt werden, und die kostet (pro Fläche) mehr ESt als jetzt.
Was sollte an der Veranlagung zurückliegender Jahre „zurückzudrehen“ sein? Die Wohnung war zum vereinbarten und erklärten Preis vermietet, und damit ist die Sache so, wie sie ist.
Wenn z.B. 2016 noch nicht erklärt worden ist, kann niemand unter Wahrung der gebotenen Verhältnismäßigkeit nachweisen, dass noch eine Vermietung (und keine unentgeltliche Überlassung) stattgefunden hat. Warum sollte dafür eine für teuer Geld gekaufte Wohnung verschenkt werden? Der Junior wohnt für lau darin und gut ist.
Welchen Steuervorteil gab es da? Ist doch alles in Ordnung, wenn die Miete mehr ausmacht als die AfA?
Schöne Grüße
MM
Hallo und danke.
Heist das, wenn in 2016 die Afa für die Wohnung nicht mehr angegeben wird, brauchen Sie auch die Miete nicht nicht mehr an zu geben?
Das wäre ja prima!
Soweit ich das verstanden habe, ist die Wohnung Ende 2014 gekauft und alles was sie da in der StErklährung angeben(absetzen) konnten war mehr als die Miete. 2015 war das dann wohl schon anders.
Servus,
das können dann eigentlich nur Finanzierungskosten gewesen sein. Dann kostet es schon ein bissele Einkommensteuer, wenn die Wohnung plötzlich nicht mehr vermietet wird, falls der Sachbearbeiter auf dem Quivive ist. Müßte man aber anhand der konkreten Einzelheiten beurteilen.
Schöne Grüße
MM
Servus,
nunja - wenn Miete eingenommen worden ist, muss die ganze Sache streng genommen schon so erklärt werden, wie sie war, und das Mietverhältnis ließe sich erst jetzt 2017 beenden.
Ich zweifle aber ein wenig daran, dass ein fleißiger Sachbearbeiter erreichen könnte, dass ihm sämtliche Kontoauszüge des Wohnungseigentümers für das Jahr 2016 vorgelegt werden müssen, und einen anderen Nachweis für die Vermietung wird es wohl kaum geben. Es gibt also (meiner Meinung) recht gute Chancen darauf, die Vermietung schon 2015 enden zu lassen. Wenn tatsächlich Miete eingenommen wurde, erfüllt die Nicht-Erklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung, aber bei den fraglichen Beträgen ist es denkbar unwahrscheinlich, dass bei der Staatsanwaltschaft ein Hahn danach kräht.
Schöne Grüße
MM
Mein Freund ist ganz begeistert, das das anscheinend so einfach ist.
Er fragten nun noch, ob er das ‚erklähren‘ muß, in einem Schreiben das er als Beleg anfügt, oder ob er einfach nur die Afa nicht mehr ansetzen soll und die ‚Miete‘ dann auch weglasen.
Gibt es dazu einenTipp, Danke
Servus,
wo nichts vermietet wird, gibt es keine Anlage V.
Was genau bei einer Abgabe der ESt-Erklärung 2016 ohne Anlage V passiert, ließe sich nur abschätzen, wenn man Erklärung und Bescheid für 2014 mit allen konkreten Einzelheiten zur Vermietung kennte.
Ein Finanzamt kenne ich, in dem es nicht so ganz unwahrscheinlich ist, dass ein Sachbearbeiter - gedeckt und unterstützt durch Sachgebietsleiter und Vorstand - alles daran setzte, dem Steuerpflichtigen nachzuweisen, dass entgegen seinen Angaben eben auch 2016 noch vermietet wurde. Das ist Ludwigshafen/Rh. Vermutlich gibt es überall in D so ähnliche Betriebe der Finanzverwaltung - wenn man im Einzugsbereich von so einem wohnt, muss man halt das Risiko bissel anders einschätzen als normal.
Schöne Grüße
MM