ETW - Habe DRINGENDE Frage zu einer Rechnung

Hallo,

weiß jemand von euch wie das geregelt wird?

Wir besitzen eine ETW u. nutzen diese auch selbst.

Wir haben einen Wasserschaden an der Küchen-Wand festgestellt.
Nicht schlimm, aber musste beobachtet werden

Da in der Nachbarwohnung bereits ein Wasserschaden durch ein defektes Rohr etc. behoben wurde, dachten wir: evtl. bei uns dasselbe Problem.

Haben dann bei unserer Hausverwaltung angerufen, Sachlage geschildert.
Die HV hat dann den Hausmeister vorbeigeschickt wg. Vorabklärung.
(Das fanden wir auch sehr sinnvoll, da eine Fachfirma das gleich in Rechnung gestellt hätte.)

Der erfahrene Hausmeister hat dann festgestellt, dass die nasse Wand auch von der gegegenüberliegende Badewanne (undichte Silikonfuge) kommen könne. Einen Rohrschaden etc. könne er aber definitiv nicht ausschließen.

Wir haben dann unsere HV angeschrieben u. ihr mitgeteilt, dass wir die Silikonfuge baldmöglichst abdichten werden, aber nicht für einen nicht erkannten, vorhanden Rohrschaden mit Rohrbruch als Auswirkung verantwortlich sein möchten u. wir die weitere Veranlassung der HV überlassen möchten.

Die HV hat daraufhin eine Fa. beauftragt, bei uns vorbeizusehen.
Die Besichtigung war schnell vorbei. Schaden kommt von undichter Silikonfuge.

Nun die HV uns die Re. der durch sie beauftragen Install.Firma an uns weitergeleitet, weil Silikonfuge etc. betrifft SONDEREIGENTUM.

Nun unsere Frage: Müssen wir die Re. tatsächlich begleichen?
Das mit dem Sondereigentum leuchtet uns ein, aber dann hätte die HV doch bitte uns überlassen können, welche Inst. Fa. wir nehmen möchten.

Andersrum: Wäre der Schaden tatsächlich von einem Rohrbruch etc. gekommen, dann hätte die HV die Re. übernommen u. umgelegt auf alle Eigentümer wg. GEMEINSCHAFTSEIGENTUM (Rohre unter Putz). Richtig?

Wir haben die HV angeschrieben, aber derzeit wg. Urlaub noch keine AW erhalten (wobei dir Re. bereits auf Juli datiert ist u. uns diese erst vor wenigen Tagen von der HV weitergeleitet wurde).

(Wir befürchten schon, dass bald eine Mahnung der Install.Fa. über die HV an uns herangetragen wird.)

(Die Empfänger-Adresse Rechnung ist übrigens die der HV.)

Was würdet ihr tun?

Eine andere Frage: Überall im I-Net gibt es gute Foren für Mieter/Vermieter. Aber für Eigentümer (die keine Vermieter sind), die ihre Immobilie selbst nutzen haben wir noch nichts gefunden (zum Beispiel zu Themen wie Eigentümerversammlung, Betriebskostenabrechnung) usw.

Kennt ihr gute Links?

Danke für euere Hilfe!

Nun unsere Frage: Müssen wir die Re. tatsächlich begleichen?

Natürlich, es war tatsächlich das Sondereigentum betroffen.

die HV doch bitte uns überlassen können, welche Inst. Fa. wir
nehmen möchten.

Dann hättet Ihr eine Firma rufen müssen und nicht der HV Besheid geben sollen. Die HV hat das wohl so aufgefaßt, dass sie einen Handwerker schicken soll und das hat sie auch gemacht.

Andersrum: Wäre der Schaden tatsächlich von einem Rohrbruch
etc. gekommen, dann hätte die HV die Re. übernommen u.

Dann wäre es ein Fall für die Gebäudeversicherung gewesen.

Was würdet ihr tun?

Die Rechnung bezahlen.

Danke für euere Hilfe!

Bitte, man tut, was man kann.

Hallo Blume7,

die weitere
Veranlassung der HV überlassen möchten.

Das sehe ich (IANAL) als schriftlichen Auftrag an den HV an.
IMHO müsst ihr zahlen.

Grüße von
Tinchen

Danke erstmal für die Antworten
nun ja, VERANLASST haben wir die HV nicht, die Fa. zu beauftragen.

Wir haben dies hier geschrieben:

Wir werden diese Tage die Silikonfuge neu abdichten u. können Ihnen gerne dann berichten, ob die Stellen an der Wand dann vollständig ausgetrocknet sind.

Wie wollen wir in der Sache weiter vorgehen?

Denn wir möchten einen eventuell dann doch später auftretenden, nicht rechtzeitig erkannten Rohrschaden/-bruch etc. vermeiden bzw. nicht verantwortlich hierfür sein.

Dann kam Antwort von Hausverwaltung:

Wir wurden ebenfalls vom Hausmeister darüber informiert, dass die Feuchtigkeit evtl. von der undichten Silikonfuge an der Badewanne stammen könnte. Nach Rücksprache mit dem Chef der Hausverwaltung haben wir nun gestern die Installationsfirma beauftragt, sich die Sache anzuschauen und der Ursache auf den Grund zu gehen. Die Inst.Fa. wird sich zur Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn die Ursache bekannt ist, werden wir mit der Inst.Firma die weitere Vorgehensweise besprechen.

Meint ihr immer noch, dass wir die Re. zahlen sollen?