ETW Kauf/Renovierung vor dem Kaufdatum

Hallo, wir wollen unsere ETW verkaufen und haben folgendes vor. Die Wohnung soll im Januar 2008 verkauft werden und die Käufer wollen aber schon im Dezember zur Renovierung in die Wohnung. Wie sichert man sich hier ab, ohne das es im Kaufvertrag steht. Wir wollen nämlich offiziel bis zum 02.01.2008 dort wohnen, damit man noch die Eigenheimzulage bekommt?
Vielen Dank

Hai,

von der Mauschelei wegen der Eigenheimzulage halte ich als Steuerzahlerin ziemlich wenig, aber anyway:

Rechtssicherheit habt Ihr nur, wenn es im Kaufvertrag steht. Dafür ist das mit dem notariellen Gehabe nämlich gedacht. Wenn Ihr vorab „fremde“ Leute in die Bude lasst, die dann Mist bauen, bevor der Kaufpreis geflossen ist, ist es Euer finanzielles Risiko - was evtl. schwerer wiegt als die Eigenheimzulage. :-/

LG

Schnägge

Hai,

von der Mauschelei wegen der Eigenheimzulage halte ich als
Steuerzahlerin ziemlich wenig, aber anyway:

Rechtssicherheit habt Ihr nur, wenn es im Kaufvertrag steht.
Dafür ist das mit dem notariellen Gehabe nämlich gedacht. Wenn
Ihr vorab „fremde“ Leute in die Bude lasst, die dann Mist
bauen, bevor der Kaufpreis geflossen ist, ist es Euer
finanzielles Risiko - was evtl. schwerer wiegt als die
Eigenheimzulage. :-/

Könnte man die Wohnung nicht einfach für die Übergangszeit vermieten?
Z.B. mit einer Pauschale, die dem künftigen Besitzer zu 100% auf den Kaufpreis angerechnet wird ?
Im Mietrecht sind doch schon diverse Dinge - was eventuellen Umbau bzw. Renovierung angeht - geregelt.

Nur so 'ne Idee …
Max