Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Frage hierher gehört oder in das Rechtsforum.
Vielleicht könnt Ihr mir einen Tipp geben:
Angenommen, jemand hat als junger Mensch und Laie vor knapp 10 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Damals völlig unerfahren und schlecht beraten, wurde auch beim Kaufpreis ziemlich ausgenommen.
Aber ok, das hat er als Lehrgeld verbucht.
Nur: jetzt hat er von einem Mangel erfahren. Und zwar war der Balkonbelag nicht ordnungsgemäß gemacht. Über den Fliesen liegt eine Kunststoff-Beschichtung (Sanafil). Der Käufer wusste nicht, dass so etwas nicht korrekt ist und den Balkon ganz normal genutzt. Nun sagte bei der letzten Eigentümer-Versammlung ein Sachverständiger, dass dies nicht ok ist und der Balkon wg. drohender Undichtigkeiten saniert werden müsse. Das sind natürlich hohe Kosten.
Ist hier in Anbetracht der Lage noch etwas wg. des verschwiegenen Mangels gegenüber dem Verkäufer zu machen? Oder gar nix mehr und auch als Lehrgeld verbuchen?
Über Tipps würde ich mich freuen.
Viele Grüße,
Mark
Ist hier in Anbetracht der Lage noch etwas wg. des
verschwiegenen Mangels gegenüber dem Verkäufer zu machen? Oder
gar nix mehr und auch als Lehrgeld verbuchen?
Vor 10 Jahren kaufte man Immobilien „wie besehen“, wer da bei der Besichtigung keinen Sachverständigen dabei hatte, hatte selber Schuld. Aber selbst nach neuer rechtslage, müßte ein Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass dieser den Mangel kannte. Das dürfte schwierig werden, wenn ein Handwerker eine Arbeit nicht fachgerecht ausführt und man selber kein Handwerker ist.
Zwei Dinge sind zu beachten. Was steht im Vertrag? Evtl. Kauf, wie besichtigt und hat der Käufer vorsätzlich bekannte Mängel verschwiegen. Die Chancen sind gering. Die ausführende Baufirma hat bei verdeckten Baumängeln eine Gewährleistungspflicht von 30 Jahren. Ermittle die Baufirma und wenn diese noch besteht, ist Dein Anspruch dort wahrscheinlich durchsetzbar.
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He Christian
es stimmt, dass einen verdeckten Mangel nur der Auftraggeber oder aber der direkte Rechtsnachvolger geltend machen kann. Zu den verdeckten Mängeln ist noch zu ergänzen, dass fachliche Ausführungsmängel, um diesen handelt es sich, verdeckte Mängel sind.
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