Mal angenommen, jemand bekommt im Rahmen der Begründung von Wohneigentum von seinem Vermieter die eigene Wohnung zum Kauf angeboten.
Er möchte die Wohnung zunächst selbst nutzen, aber einen Umzug in ein paar Jahren nicht ausschließen. Die Wohnung soll dann weiter vermietet werden. Nun hat unserer Jemand folgende Fragen:
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In den Kaufverträgen für Vermietungsobjekte ist eine Aufteilung des Preises in Grundstücks- und Gebäudeanteil vorgesehen. Wäre so eine Aufteilung auch in diesem Fall sinnvoll, um die Bestimmung und den Nachweis der Afa im Vermietungsfall zu erleichtern?
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Bei der Finanzierung verlangen Banken für Vermietungsobjekte bekanntlich höhere Zinsen. Steht der Bank im Fall eines anderen Nutzungszwecks der Wohnung ein Kündigungsrecht des Kredites zu? Oder ist das ein Risiko, dass die Bank tragen muss?
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Gibt es noch weitere Probleme, die in so einem Fall beachtet werden sollten.