ETW kaufen mit evt. zukünftiger Vermietungsabsicht

Mal angenommen, jemand bekommt im Rahmen der Begründung von Wohneigentum von seinem Vermieter die eigene Wohnung zum Kauf angeboten.
Er möchte die Wohnung zunächst selbst nutzen, aber einen Umzug in ein paar Jahren nicht ausschließen. Die Wohnung soll dann weiter vermietet werden. Nun hat unserer Jemand folgende Fragen:

  1. In den Kaufverträgen für Vermietungsobjekte ist eine Aufteilung des Preises in Grundstücks- und Gebäudeanteil vorgesehen. Wäre so eine Aufteilung auch in diesem Fall sinnvoll, um die Bestimmung und den Nachweis der Afa im Vermietungsfall zu erleichtern?

  2. Bei der Finanzierung verlangen Banken für Vermietungsobjekte bekanntlich höhere Zinsen. Steht der Bank im Fall eines anderen Nutzungszwecks der Wohnung ein Kündigungsrecht des Kredites zu? Oder ist das ein Risiko, dass die Bank tragen muss?

  3. Gibt es noch weitere Probleme, die in so einem Fall beachtet werden sollten.

  1. In den Kaufverträgen für Vermietungsobjekte ist eine
    Aufteilung des Preises in Grundstücks- und Gebäudeanteil
    vorgesehen. Wäre so eine Aufteilung auch in diesem Fall
    sinnvoll, um die Bestimmung und den Nachweis der Afa im
    Vermietungsfall zu erleichtern?

Wenn der Grundstückanteil einigermaßen vernünftig bestimmt wird. Die Sachbearbeiter beim FA sind in dieser Beziehung recht ausgeschlafen.

  1. Bei der Finanzierung verlangen Banken für
    Vermietungsobjekte bekanntlich höhere Zinsen. Steht der Bank
    im Fall eines anderen Nutzungszwecks der Wohnung ein
    Kündigungsrecht des Kredites zu?

Solange die Raten pünktlich bezahlt werden …
Aber erhöhen darf sie die Zinsen, wenn sich die Gegebenheiten nach Vertragsabschluß ändern.

Oder ist das ein Risiko, dass die Bank tragen muss?

Es ist kein Risiko, sondern Gewißheit. Du weißt ja jetzt schon, dass Du vermieten willst. Also schön brav beim Kreditantrag angeben.

  1. Gibt es noch weitere Probleme, die in so einem Fall beachtet werden sollten.

Da gibt es noch ne ganze Liste.

Der Grundstücksanteil errechnet sich nach dem Bodenrichtwert und dem 1000tel Anteil. Da kann man in den Kaufvertrag schreiben was man will. Von dem errechneten Wert weg zu kommen grenzt an eine Unmöglichkeit, wenn das Grundstück marktüblich ist (keine Besonderheiten bei Grund und Boden, keine Altlasten).
Seit wann verlangen Banken für Vermietungsobjekte höhere Preise? Wenn, dann aber nur, wenn die Finanzierungslinie bis zum absoluten Rand ausgereizt ist. Ok.
Aktuell wird doch selbst gewohnt. Warum sollte man der Bank etwas sagen, was vllt irgendwann einmal … und dafür ab sofort höhere Zinsen bezahlen? Wenn es so weit ist und es tatsächlich im Kreditvertrag steht, dann kann man ja … wenn man es bis dahin nicht schon vergessen hat :wink:

Klar gibt es noch viele andere Problemfelder.

vnA

Seit wann verlangen Banken für Vermietungsobjekte höhere Preise?

Höhere Kreditzinsen sind bei Fremdnutzung üblich.

ok. Ich kaufe so selten für Eigennutzung :wink: Da fehlt mir wohl die Erfahrung.

vnA

Hallo Nordlicht,

dies trifft nicht bei allen Banken und Versicherungen zu.

Mir ist nur bekannt, dass bei Fremdnutzung andere Einkommensgrenzen, bzw. Sicherheiten geprüft werden.

Gruß Merger

Hallo Merger,

dies trifft nicht bei allen Banken und Versicherungen zu.

Da stmme ich Dir zu, nichts trifft auf alle und alles zu. Deswegen verwendete ich den Begriff „üblich“.

Mir ist nur bekannt, dass bei Fremdnutzung andere Einkommensgrenzen, bzw. Sicherheiten geprüft werden.

Das hast Du jetzt etwas Neues erfahren.

Gruß

Nordlicht