ETW Kaufvertragsentwurf

Hallo Experten,

A bietet Eigentumwohnung an
B besichtigt, ist interessiert, macht Angebot
A Sagt per email zu
B Beauftragt Kaufvertragsentwurf beim Notar
C Bietet mehr
A und C vereibaren schriftlich, dass C evtl Regressansprüche von B übernimmt
A Nimmt Angebot von C an
A und B machen Vertag

Fragen:
Kann B Geld von A oder C verlangen?
Ist die schriftliche Vereinbarung von A und C gültig?

Vielen Dank und Gruß,
Joshi

Hola,

A bietet Eigentumwohnung an
B besichtigt, ist interessiert, macht Angebot
A Sagt per email zu
B Beauftragt Kaufvertragsentwurf beim Notar
C Bietet mehr
A und C vereibaren schriftlich, dass C evtl Regressansprüche
von B übernimmt
A Nimmt Angebot von C an
A und B machen Vertag

A und B oder A und C?

Wenn A und C:

Kann B Geld von A oder C verlangen?

Sofern ihm ein Schaden entstanden ist bzw. eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, ja.

Ist die schriftliche Vereinbarung von A und C gültig?

Das ist eine ganz normale Haftungsfreistellungsvereinbarung. Ich sehe keinen Grund, warum die nicht gültig sein sollte.

Gruß
Christian

Tippfehler korrigiert
Hallo Experten,

A bietet Eigentumwohnung an
B besichtigt, ist interessiert, macht Angebot
A Sagt per email zu
B Beauftragt Kaufvertragsentwurf beim Notar
C Bietet mehr
A und C vereibaren schriftlich, dass C evtl Regressansprüche
von B übernimmt
A Nimmt Angebot von C an
A und C machen Vertag

Fragen:
Kann B Geld von A oder C verlangen?
Ist die schriftliche Vereinbarung von A und C gültig?

Vielen Dank und Gruß,
Joshi

Hallo Christian,

A und B oder A und C?

Danke für den Hinweis, natürlich A und C. Teppfihler :wink:

Wenn A und C:

Kann B Geld von A oder C verlangen?

Sofern ihm ein Schaden entstanden ist bzw. eine Vertragsstrafe
vereinbart wurde, ja.

Naja, der Notar will bestimmt Geld für den Vorvertrag.
A hat jedenfalls nur per mail eine Zusage gemacht.

Ist die schriftliche Vereinbarung von A und C gültig?

Das ist eine ganz normale Haftungsfreistellungsvereinbarung.
Ich sehe keinen Grund, warum die nicht gültig sein sollte.

So eine Vereinbarung gilt also auch OHNE Notar oder Sonstwen und jeder kann so ewas aufsetzen.

Vielen Dank und Gruß,
Joshi

Hallöchen,

Sofern ihm ein Schaden entstanden ist bzw. eine Vertragsstrafe
vereinbart wurde, ja.

Naja, der Notar will bestimmt Geld für den Vorvertrag.

gut möglich.

Das ist eine ganz normale Haftungsfreistellungsvereinbarung.
Ich sehe keinen Grund, warum die nicht gültig sein sollte.

So eine Vereinbarung gilt also auch OHNE Notar oder Sonstwen
und jeder kann so ewas aufsetzen.

So siehts aus. Das eigentliche Immobiliengeschäft hat damit ja nichts zu tun, sondern es geht um die Haftungsfreistellung aus zivilrechtlichen Ansprüchen.

Gruß
Christian