A bietet Eigentumwohnung an
B besichtigt, ist interessiert, macht Angebot
A Sagt per email zu
B Beauftragt Kaufvertragsentwurf beim Notar
C Bietet mehr
A und C vereibaren schriftlich, dass C evtl Regressansprüche von B übernimmt
A Nimmt Angebot von C an
A und B machen Vertag
Fragen:
Kann B Geld von A oder C verlangen?
Ist die schriftliche Vereinbarung von A und C gültig?
A bietet Eigentumwohnung an
B besichtigt, ist interessiert, macht Angebot
A Sagt per email zu
B Beauftragt Kaufvertragsentwurf beim Notar
C Bietet mehr
A und C vereibaren schriftlich, dass C evtl Regressansprüche
von B übernimmt
A Nimmt Angebot von C an
A und B machen Vertag
A und B oder A und C?
Wenn A und C:
Kann B Geld von A oder C verlangen?
Sofern ihm ein Schaden entstanden ist bzw. eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, ja.
Ist die schriftliche Vereinbarung von A und C gültig?
Das ist eine ganz normale Haftungsfreistellungsvereinbarung. Ich sehe keinen Grund, warum die nicht gültig sein sollte.
A bietet Eigentumwohnung an
B besichtigt, ist interessiert, macht Angebot
A Sagt per email zu
B Beauftragt Kaufvertragsentwurf beim Notar
C Bietet mehr
A und C vereibaren schriftlich, dass C evtl Regressansprüche
von B übernimmt
A Nimmt Angebot von C an
A und C machen Vertag
Fragen:
Kann B Geld von A oder C verlangen?
Ist die schriftliche Vereinbarung von A und C gültig?
Sofern ihm ein Schaden entstanden ist bzw. eine Vertragsstrafe
vereinbart wurde, ja.
Naja, der Notar will bestimmt Geld für den Vorvertrag.
gut möglich.
Das ist eine ganz normale Haftungsfreistellungsvereinbarung.
Ich sehe keinen Grund, warum die nicht gültig sein sollte.
So eine Vereinbarung gilt also auch OHNE Notar oder Sonstwen
und jeder kann so ewas aufsetzen.
So siehts aus. Das eigentliche Immobiliengeschäft hat damit ja nichts zu tun, sondern es geht um die Haftungsfreistellung aus zivilrechtlichen Ansprüchen.