Person X hat eine Eigentumswohnung die auf ihre Eltern läuft, da sie den Kredit nicht bekommen hätte. Person Y wird demnächst dort einziehen. Beide haben überlegt das Y den selben Betrag wie X ( an ihre Elternzahlt) monatlich anlege da beide in Zukunft mal bauen möchten.
Nun haben beide einen Streitpunkt. X möchte das Geld was Y zahlt auf beider Namen anlegen was Y für unfair hälte da Y im trennungsfall die Hälfte an X abgeben müste. Das würde ja bedeuten das X sein Anteil sicher hat und die Hälfte von Y Anteil. X begründet das damit das Y bei einer Trennung ja paar Jahre mietfrei wohnen würde und Y nur die kosten hat. Aber Y zahlt ja jezt auch diesen Betrag. Nebenkosten teilen beide natürlich.
Y würde es fair finden wenn beide ihren Betrag für sich anlegen. X in Form der rate an die Eltern und Y seperat.
Liegt X damit so falsch? Moralisch gesehen?
Und wie sieht es rechtlich aus.
jeder Rechtsanwalt würde y raten, sich nur auf Kost und Logis finanziell zu beschränken und evtl. Sparraten ausschließlich auf ein auf seinen Namen lautendes Konto einzahlen.
Y sollte zudem in diesem fiktiven Fall sich bewusst sein, dass er mit der Zahlung keinerlei mietrechtliche Ansprüche erwirbt, sondern jederzeit „seinen Koffer packen und unverzüglich die Wohnung zu verlassen hat“, wenn x das fordert, weil dies eben kein Mietverhältnis sondern eine eheähnliche Gemeinschaft darstellt und hier lediglich der Wohnungsinhaber x das „sagen hat“.
Nur ein Narr/Närrin würde auf die Forderung von x eingehen und auf ein gemeinsames Konto einzahlen.
Person X hat eine Eigentumswohnung die auf ihre Eltern läuft,
da sie den Kredit nicht bekommen hätte. Person Y wird
X begründet das damit das Y bei einer Trennung ja paar
Jahre mietfrei wohnen würde und Y nur die kosten hat. Aber Y
zahlt ja jezt auch diesen Betrag.
Welchen Betrag zahlt Y jetzt?
X hat imho recht. Wenn Y eine eigene Wohnung hätte, dann müsste er Miete zahlen und könnte weniger ansparen.
Y würde es fair finden wenn beide ihren Betrag für sich
anlegen. X in Form der rate an die Eltern und Y seperat.
Wenn sich Y dann von X trennt hat er die gleiche Menge angespart und mietfrei gewohnt - wer wünscht sich das nicht?
Wie wärs wenn X und Y sich auf ein Zwischending einigen?
Y gibt X monatlich einen Betrag der als Miete einer halben (gleichwertigen) Wohnung geeignet ist und den Rest was angespart werden soll legt Y auf seinen Namen an.
Ich würde sagen, Y sollte X die Hälfte der für so eine Wohnung üblichen Miete zuzüglich der hälfte der üblichen Nebenkosten bezahlen.
Denn Y spart sich ja die Kosten einer eigenen Wohnung.
X kann davon höhere Tilgung leisten. Und Y kann darüber hinaus auf den eigenen Namen ansparen, was immer Y möchte.
Ob diese Beziehung im Himmel geschlossen wird oder nur kurz andauert, weiß keiner - ob es also eine „gemeinsame dauerhafte Zukunft“ gibt, in der am anderen Fall das angesparte auf Y angelegte Geld gemeinsam verbraucht wird, ist fraglich.
Warum also sollte u.U. Y der alleinige Nutznießer des Ersparten sein?
wenn y sein Geld getrennt anlegen will, dann könnte er nach einer Trennung über das Geld allein verfügen, ohne das x einen Zugriff hat.
Wenn hier keine Einigung gefunden werden kann, dann sollte Y eine ortsübliche Miete zahlen.
Das wäre auch gerechter, da die Finanzierung zum Erwerb von Wohnungseigentum normalerweise höher ist als die Miete, da nach Ende der Finanzierung die Wohnung einen Restwert hat.