ETW: Pflichten der Miteigentümer

Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage zu Eigentumswohnungen.
Zur Überlegung steht, eine günstige ETW über Zwangsversteigerung zu erwerben. Was passiert, wenn nun andere Miteigentümer ihren (Zahlungs-)Pflichten nicht nachkommen und keine Zahlungen für z.B. Steuern, Grundbesitzabgaben, Müllabfuhr usw. leisten? Oder wenn irgendwelche Kanal- oder Straßenbauarbeiten angeordnet werden. Müsste dann ich als evtl. einzige Zahlungswillige(-fähige) Teileigentümerin in Vorkasse gehen und mir das Geld von den anderen Miteigentümern zurückholen? Können Finanzamt, Stadt usw. diese Gelder von mir einklagen bzw. bin ich zusammen mit den anderen „gesamtschuldnerisch haftbar“? Was, wenn kein anderer zahlen kann außer mir? Wer hat Ahnung davon oder sowas selbst schon erlebt? vielen Dank im Voraus für hilfreiche Tips, mfG Stef
P.S. bin auch für hilfreiche links dankbar!

worüber machst du dir sorgen?

wenn die anderen nicht zahlen können, kannst du dir doch deren wohnungen wieder ganz einfach durch deren zwangsversteigerung unter den nagel reissen - da wirst du dann wieder so günstig dran kommen, dass du die bescheidenen vorleistungen an finanzamt und stadt aus der portokasse zahlen kannst.
du wirst richtig reich damit!

Du hast hier ein prinzipielle Problem von Eigentumswohnungen erkannt. Du haftest gesamtschuldnerisch!!! Die Bedeutung realisieren nur wenige Wohnungsbesitzer. (Es geht ja auch meistens gut)

Bis vor kurzem war es sogar so, dass du als Einzelner Ansprechpartner bei Schulden warst. Hat die Gemeinschaft zB bei einem Versorger Rückstände, hat der Versorger sich einen aus der Eigentümerliste herausgesucht, vielleicht jmd. mit deutschen Namen und Dr. Titel und der hat dann den Mahnbescheid bekommen. Das ist nach OLG Urteil nicht mehr möglich. Mahnbescheide laufen jetzt über den Verwalter.

Aber die Haftung hat weiterhin jeder Einzelne.
Die Meinung meines Vorposter ist gelinde gesagt ahnungslos. Wenn jmd sein Wohngeld nicht mehr zahlt, ist das Grundbuch seiner Wohnung idR bis über den Rand belastet und es entstehen bei einer Zwangsversteigerung nur weitere Kosten, wenn sie denn überhaupt gelingt. (Stichwort: bestehenbleibende Rechte)

Bei Zwangsversteigerungen ist besonders gefährlich:

  1. Die Eigentümerstruktur ist nicht dokumentiert.
  2. Die ETV Protokolle, die Aussagen finanz. Situation darstellen, liegen idR nicht vor.
  3. Hin und wieder werden ganze Pakete von Whg zwangsversteigert. zB wenn dem Umwandler die Luft ausgegangen ist. Wenn aber nur wenige Whg weggehen und die Bank sich anschl. zum Warten entschließt, bist du ruck zuck in einer Eigentümergemeinschaft in der dir eine Wohnung gehört, du aber für 2,3,…ganz viele bezahlst. Und es gibt objektiv keinen Weg aus solch einem Dilemma.

Aus diesem Grund ist eine Gesetzesänderung in Planung, dass der Eigentümergemeinschaft erlaubt, Wohngeldforderungen vorrangig im Grundbuch zu sichern.
Aber bis es so weit ist, sind deine Befürchtungen real.

gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
die Eigentuemer von ETW’s zahlen ein monatliches Hausgeld an die Verwaltung. Aus diesem Topf werden alle anfallenden Rechnungen bezahlt. Es kann also bei einem Eigentuemer nur ein Rueckstand auf das Hausgeld entstehen. Hierbei kann die Eigentuemergemeinschaft (vertreten durch die Verwaltung) gegen den Saeumigen vorgehen. Um Zahlungen ans Finanzamt bzw. die Stadt brauchst Du Dir eigentlich keine Sorgen zu machen, fuer Grundbesitzabgaben und Steuerschulden haftet nicht die Gemeinschaft. Ausserdem haben die sehr gute Moeglichkeiten ans Geld zu kommen.
Wie bereits in der anderen Antwort aufgefuehrt, kann es ja eine Gelegenheit sein, wieder einmal ein Schnaeppchen zu machen.
Wenn Du jedoch den Eindruck hast, dass in dem Haus nur Zwangsvollstreckungskandidaten wohnen, macht es mehr Sinn, sich nach einer solventen Immobilie umzuschauen.
Gruss,
Alfred

vieles von dem, was die Vorposter (ausser der Erste - einfach ignorieren) schrieben ist richtig.

Eine Sache ist aber seit letzten Herbst anders als bisher beschrieben. Es WAR richtig, dass jeder einzelne Eigentüner gesamtschuldnerisch haftete - es WAR!
Seit einem bahnbrechenden Urteil des BGH ist die WEG nunmehr selbst „rechtsfähig“, dass heisst, alle Verpflichtungen / Verbindlichkeiten aus Verträgen der Lieferungen gehen gegen die Gemeinschaft - der einzelne Eigentümer ist aus der Haftung heraus.

Ausser ER, der säumige Eigentümer, kommt seiner Pflicht zur Zahlung des Wohngeldes nicht nach, dann kann der Anspruch gegen die Gemeinschaft zu Lasten des Säumigen abgetreten werden. - sehr kompliziertes Verfahren…betrifft aber nur die Nichtzahler und nicht die letzten aufrichtigen Zahler!

Fakt ist aber, dass die gesamtschuldnerische persönliche Haftung eines Einzelnen für die Verbindlichkeiten der WEG Geschichte ist.

LG
Ralf

LG an alle für Eure schnellen und ausführlichen Antworten.
Bin jetzt (hoffentlich :wink: wieder etwas schlauer und lasse lieber von besagtem Objekt die Finger. Es handelt sich um ein ziemlich runtergekommenes aber reizvolles Jugendstil-Gebäude, ca. 10 WE wovon die meisten in Zwangsversteigerung waren/sind. Hätte ich mir für ein paar tausend EUR den Traum von der ETW verwirklichen können, passte gerade in mein Studenten-Budget…
Bevor ich mich damit in einen für mich absolut undurchschaubaren
§-Dschungel begebe und der Traum zum Alptraum wird… lieber doch nicht (nicht SO)!
vielen lieben Dank nochmal
LG
Stef