ich habe folgendes Problem und möchte dieses gern gelöst haben.
Vielleicht kann mir ja da jemand helfen.
Mein Exe und ich haben zu gleichen Anteilen (je 50%) eine ETW.
Die Wohnung ist zur Zeit vermietet.
Nach mehreren Streitigkeiten usw., möchte ich mit ihr nichts „gemeinsames“ mehr haben.
Also habe ich ihr ein Angebot gemacht, zwecks Übernahme ihrer 50%.
Welches sie aber abgelehnt hat.
Nun möchte ich aber aus der Sache ganz raus. Ich habe gesagt, dass die Wohnung verkauft wird und wir uns die Abstandszahlungen an die Bank teilen. Auch das hat sie abgelehnt.
Habe ich denn keine Möglichkeit, mich von meinen 50% zu trennen???
Ich will und kann nicht mehr.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee.
Gruß
Andy
Du kannst die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen. Allerdings musst Du hierbei angesichts der momentanen Situation auf dem Immobilienmarkt mit massiven Verlusten rechnen, wenn die Wohnung fremd weggehen soll, bzw. für dich wird es teuer, wenn Du die Wohnung ersteigerst, weil das Verfahren natürlich auch Geld kostet.
Es kann sich aber trotzdem rentieren, wenn Du davon ausgehst, dass die liebe Ex ohnehin kein Geld hat um mit zu bieten und Du darauf vertraust, dass sich auch sonst niemand für die Wohnung interessierst. Dann wird sie relativ günstig versteigert und inkl. Kosten kommt es dich dann ggf. immer noch recht billig. Aber ein gewisses Risiko ist dabei.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]