ETW Schuldzinsen STEUER

Ich habe eine neue ETW erworben, welche 10/2008 fertiggestellt wurde. Zunächst wollte ich selber einziehen, habe das aber nicht verwirklicht, sondern diese ETW zu 10/2009 vermietet.
Die Wohnung ist schuldenfrei, kein Kredit, kein Darlehen ist aufgenommen worden.
Die Herstellungs- und Anschaffungskosten mache ich mit 2 % jährlich geltend.

Nun habe ich vor eine zweite, neue ETW zu erwerben und muss dafür ein Darlehen aufnehmen. Ich habe vor, diese Wohnung selbst zu nutzen.
Meine Frage ist:
Kann ich die Schuldzinsen für das Darlehen auf die erste ETW, welche ohne Fremdkapital schuldenfrei ist, umschichten ?

Wer kann mir etwas dazu sagen und Tipps geben ?

Davon habe ich leider keine Ahnung, sorry… kein Experte :smile:

Das kann bestimmt ein Steuerberater beantworten

Hallo, es tut mir leid das ist nicht mein fachgebiet. Einen schönen Abend noch. MFG

Bitte Steuerberater fragen.

Hallo, diese Anfrage hatte ich ausführlich beantwortet.
Gruß Micha