ETW Sondernutzungsrecht Baumbeschneidung

Hallo da Draußen.

Der Eigentümer der seit 3 Jahren im Besitz einer Eigentumswohnung mit einem Garten Sondernutzungsrecht ist, wird durch die Eigentümergemeinschaft genötigt, eine im Garten befindliche ca. 12 Mtr. hohe Platane,beschneiden zu lassen. Die Platane wurde nicht vom Eigentümer des Sondernutzungsrechts gepflanzt und auch noch nie von dem Vorbesitzer oder der Hausverwaltung beschnitten worden.

In dem Sondernutzungsrecht (Anlage „Vereinbarung“) steht folgender Satz:
Die Pflege und Unterhaltung der von dem Sondernutzungsrecht betroffenen Fläche obliegt allein dem Beteiligten zu 1 (damit ist der Inhaber des Sondernutzungsrechts gemeint).Die Pflege und Unterhaltung der verbleibenden Flächen obliegt dagegen den Beteiligten zu 2-5.

Schätzungsweise werden die Kosten für die Beschneidung bei ca. 1500€ liegen.Angeblich beschädigen die Äste der Platane das Dach des Hauses!? Deshalb sollte sich doch auch die Eigentümergemeinschaft an den Kosten beteiligen (Rücklagen)!?

Hallo da Draußen.

Hallo da drinnen!

Der Eigentümer der seit 3 Jahren im Besitz einer
Eigentumswohnung mit einem Garten Sondernutzungsrecht ist,
wird durch die Eigentümergemeinschaft genötigt, eine im Garten
befindliche ca. 12 Mtr. hohe Platane,beschneiden zu lassen.
Die Platane wurde nicht vom Eigentümer des
Sondernutzungsrechts gepflanzt und auch noch nie von dem
Vorbesitzer oder der Hausverwaltung beschnitten worden.

In dem Sondernutzungsrecht (Anlage „Vereinbarung“) steht
folgender Satz:
Die Pflege und Unterhaltung der von dem Sondernutzungsrecht
betroffenen Fläche obliegt allein dem Beteiligten zu 1 (damit
ist der Inhaber des Sondernutzungsrechts gemeint).Die Pflege
und Unterhaltung der verbleibenden Flächen obliegt dagegen den
Beteiligten zu 2-5.

Schätzungsweise werden die Kosten für die Beschneidung bei ca.
1500€ liegen.Angeblich beschädigen die Äste der Platane das
Dach des Hauses!? Deshalb sollte sich doch auch die
Eigentümergemeinschaft an den Kosten beteiligen (Rücklagen)!?

Sagen wir mal so: Wenn erst mal ein Loch im Dach ist, dann ist es die Eigentümergemeinschaft, die den Dachdecker zahlen muss. Das Geld kann sie sich aber von dem Eigentümer des Baumes wiederholen, da dieser für Schäden durch seinen Baum haften muss. Da wäre ein rechtzeitiges Beschneiden wohl günstiger.

Hallöchen,

Der Eigentümer der seit 3 Jahren im Besitz einer
Eigentumswohnung mit einem Garten Sondernutzungsrecht ist,
wird durch die Eigentümergemeinschaft genötigt,

wie habe ich mir das denn vorzustellen? Mit welchem empfindlichen Übel wurde denn gedroht (wenn nicht sogar mit Gewalt)?

eine im Garten
befindliche ca. 12 Mtr. hohe Platane,beschneiden zu lassen.
Die Platane wurde nicht vom Eigentümer des
Sondernutzungsrechts gepflanzt und auch noch nie von dem
Vorbesitzer oder der Hausverwaltung beschnitten worden.

Aber sie war schon da, als der Eigentümer Eigentümer wurde, oder?

Die Pflege und Unterhaltung der von dem Sondernutzungsrecht
betroffenen Fläche obliegt allein dem Beteiligten zu 1 (damit
ist der Inhaber des Sondernutzungsrechts gemeint).

Normalerweise gehört da noch die Verkehrsicherung rein, aber auch so ergibt sich daraus, daß der Inhaber des SNR für das Zeug, was da wächst, verantwortlich ist.

Schätzungsweise werden die Kosten für die Beschneidung bei ca.
1500€ liegen.Angeblich beschädigen die Äste der Platane das
Dach des Hauses!? Deshalb sollte sich doch auch die
Eigentümergemeinschaft an den Kosten beteiligen (Rücklagen)!?

Dazu hat mein Vorredner schon etwas geschrieben.

Gruß
Christian