In der Teilungserklärung einer ETW steht folgendes
„Folgende Versicherungen sind abzuschliessen:
Brandversicherung, Sturmschadenversicherung, Versicherung gegen Wasserleitungsschäden, jeweils zum gleitenden Neuwert für das Sonder und Gemeinschaftseigentum, Haftpflichtversicherung…“
(Das ist ja wohl vom Hausverwalter zu übernehmen, der dann entsprechend die Kosten auf die Eigentümer umlegt, richtig?)
Des Weiteren steht:
“Wird das Gebäude ganz oder teilweise zerstört, so kann die Eigentümerversammlung beschliessen, dass die Wohnungseigentümer den vor dem Schadenseintritt bestehenden Zustand wiederherzustellen haben. …. Trägt jeder Wohnungseigentümer die Kosten für die Wiederherstellung….“
Meine Frage: Muss(bzw. sollte) der ETW-Besitzer zusätzlich irgendwelche Versicherungen abschliessen?
Wohnung befindet sich nicht in einem Erdbebengebiet.
Ich weiss leider nicht, was da so üblich ist.
Meine Frage: Muss(bzw. sollte) der ETW-Besitzer zusätzlich
irgendwelche Versicherungen abschliessen?
Wohnung befindet sich nicht in einem Erdbebengebiet.
Ich weiss leider nicht, was da so üblich ist.
Hi Sven,
üblich ist, was da steht.
Beachte, daß es rechtlich eben immer Klauseln geben muss, di mindestens einen hatbar machen (den Eigentümer).
das ist notwendig, da Versicherungen (siehe WTC) manchmal sehr spät oder auch garnicht zahlen (mögen) wenn es zum Schaden kommt. Bzw. bei Verschulden der Schuldige erst gerichtlich haftbar gemacht werden muss. Das kann Jahre dauern. Deswegen haftet der Eigentuümer zunächst für die Wiederherstellung.
der Hausverwalter sollte natürlich für die richtige Absicherung des Objektes sorgen, aber Kontrolle kann da nicht schaden.
Die Gebäudeversicherung sollte zumindest die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel beinhalten. Zusätzlich kann man auch noch Elementarschäden wie z.B. Erdbeben, Überschwemmung … abdecken.
Schäden, die nicht über einen Versicherungsvertrag abgesichert werden können oder abgesichert sind, müssen dann eben von der Eigentümergemeinschaft getragen werden.
Gruß
Ralf
Zu dem Problem:
In der Teilungserklärung einer ETW steht folgendes
„Folgende Versicherungen sind abzuschliessen:
Brandversicherung, Sturmschadenversicherung, Versicherung
gegen Wasserleitungsschäden, jeweils zum gleitenden Neuwert
für das Sonder und Gemeinschaftseigentum,
Haftpflichtversicherung…“
(Das ist ja wohl vom Hausverwalter zu übernehmen, der dann
entsprechend die Kosten auf die Eigentümer umlegt, richtig?)
Des Weiteren steht:
“Wird das Gebäude ganz oder teilweise zerstört, so kann die
Eigentümerversammlung beschliessen, dass die
Wohnungseigentümer den vor dem Schadenseintritt bestehenden
Zustand wiederherzustellen haben. …. Trägt jeder
Wohnungseigentümer die Kosten für die Wiederherstellung….“
Meine Frage: Muss(bzw. sollte) der ETW-Besitzer zusätzlich
irgendwelche Versicherungen abschliessen?
Wohnung befindet sich nicht in einem Erdbebengebiet.
Ich weiss leider nicht, was da so üblich ist.