Hallo,
ich habe mir eine eigentumswohnung gekauft in die ich einzihen möchte. jetzt stehe ich allerdings vor dem problem, das ich noch keine zahlungsaufforderung vom notar hab, da die wohnung des verkäufers damals im grundbuch vertauscht wurde und diese unterlagen scheinbar auf einem amt liegen lt. notar bis zu 6 wochen. jetzt muss ich aber demnächst schon aus meiner mietwohnung ausziehen.
was kannich tun um evtl. die unterlagen auf dem amt schneller bearbeiten zulassen, oder um zeitig in meine etw einzuziehen. will nicht im grundbuch stehen und auf der strasse sitzen.
Hallo,
wie wär’s, wenn du einfach mal beim zuständigen Grundbuchamt (am besten direkt beim Rechtspfleger) anrufst und dein Problem schilderst? Ich gehe davon aus, dass die Unterlagen dort liegen, oder?
Was sagt denn der Verkäufer? Wohnt er in der Wohnung oder steht die leer?
Viele Grüße von der Blonden
Hallo,
bitten Sie den Notar Druck zu machen. Eine andere Möglichkeit sehe ich hier nicht
MfG
Martin Bobrowski
www.hhg-gutachter.de
Entweder müssen Sie versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit den Beteiligten zu finden, oder den Ihnen entstehenden Schaden (Hotelunterkunft etc.) aufgrund Schadenersatzanspruchs ersetzt zu bekommen von der Person, die Ihnen den pünktlichen Einzug zu gesagt hatte, bzw. die die Verworrenheit zu verantworten hat.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Die wohnung steht leer. Der verkaufer meinte er wuerde nen mietvertrag mit mir machen.
Danke
Aha! Ja, wenn das geht…
Allerdings steht der Verkäufer demnach doch auch nicht im richtigen Grundbuch, oder hab ich da irgendwas falsch verstanden?
Reden Sie mit dem Verkäufer und hinterlegen Sie den Kaufpreis auf Notaranderkonto oder zahlen Sie dem Verkäufer für die Zeit bis zur Zahlung eine Nutzungsentschädigung.