ETW-Verkauf, schriftliches Angebot bekommen

Hallo!

Meine Mutter ist dabei ihre ETW zu verkaufen. (Ohne Makler)
Es waren schon mehrere Besichtigungen und es sind nun mehrere „kaufwillige“ Interessenten übrig.
Eine Interessetin hat uns nun ein schriftliches Angebot geschickt, indem sie den Gesamtpreis (für die Wohnung UND Einbauküche) nennt. Daraufhin haben sich jetzt meine Mutter und die Interessentin, telefonisch, auf diesen Preis geeinigt, mit dem Punkt, daß die bevorstehende Flurrenovierung dieser Etage (Maximal bis 500€ - der Termin steht noch nicht fest) von der Käuferin dann übernommen wird.

Soweit so gut, doch während des Gespräches kamen irgendwie dann doch noch Zweifel auf, ob es ihr ernst wäre.
Laut Interessentin müßte der Sohn ja noch Informationen vom Verwalter einholen (dazu bräuchte er eine schriftliche „Erlaubnis“ meiner Mutter), es würden ja noch Monate vergehen bis der Notar alles geregelt hätte und und und…
…und es kam auch der Spruch: „Wenn sie wen anderes haben, der mehr zahlt, können sie ruhig verkaufen, ich wäre ihnen nicht böse!“

Hm, als meine Mutter die Wohnung damals gekauft hat, ging es „ratz fatz“ !
Das einzige was etwas dauert, ist die Tatsache, das man es so regelt, daß die „Übergabe“ nach ca. 3 Monaten über die Bühne geht, damit meine Mutter in der Zeit ausziehen kann!

Was soll man denn nun davon halten? Ich dachte zu wißen, das wenn zwei Personen ihre übereinstimmenden Willenserklärungen abgegeben haben, es zu einem Vertrag kommt!?
Sie also den Notar und Termin bestimmen und es dort zum Abschluß kommt!?

Man macht doch kein „SPAß“-Angebot, wenn man damit rechnen muß, daß darauf eingegangen wird!???

Tja, das „Angebot“ wurde von ihrem Sohn verfasst und es geht erst mit den „Verhandlungen“ weiter, wenn dieser (in 10 Tagen) aus seinem Urlaub wieder kommt!

Alles sehr komisch!

Was haltet Ihr davon, ist das nur eine Masche?
Natürlich haben wir ja noch andere Interessenten und die Wohnung steht auch erst seit 2 Wochen zum Verkauf, doch es wäre natürlich schön (gewesen), ein in Frage kommendes Angebot anzunehmen und den Verkauf, hier und jetzt in „trockene Tücher“ zu packen!

Für jeden Tipp danke ich vorab, und liebe Grüße, Nicky

Hallo!

… doch es
wäre natürlich schön (gewesen), ein in Frage kommendes Angebot
anzunehmen und den Verkauf, hier und jetzt in „trockene
Tücher“ zu packen!

Ich denke, Du erwartest zu viel. Eine Eigentumswohnung ist Teil eines Hauses, für dessen Unterhalt und Instandsetzung alle Eigentümer herangezogen werden. Deshalb braucht ein Käufer Kenntnis vom Zustand des Gebäudes, von fälligen Reparaturen und Höhe der Rücklagen. Den Käufer muß auch die Eigentümerstruktur interessieren. Man stelle sich den Fall vor, daß über die Hälfte aller Wohnungen einem einzigen Eigentümer gehören. Wer in solcher Anlage eine der anderen Wohnungen kauft, hat auf der Eigentümerversammlung nichts zu melden und der Verwalter kann mit ihm fast nach Belieben Schlitten fahren. Solche Fälle gibt es in Mengen.

Du mußt einem Käufer also zubilligen, daß ihm die Besichtigung der Wohnung nicht reicht und er sich gründlich informieren möchte.

Gruß
Wolfgang

Hallo Nicole,

das muß keine Masche sein, da will nur einer ganz genau sein. Beim Verwalter fragt er nach, um herauszubekommen ob die Verwalterkosten bezahlt sind.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist dies ein privatschriftliches Angebot und nicht ein notarielles.

D.h. die Parteien müssen noch gemeinsam zum Notar, um den Vertrag abzuschließen. In diesem Kaufvertrag werden dann die einzelnen Dinge wie Kaufpreiszahlung und Übergabe geregelt. Der Notarvertrag kann natürlich sehr kurzfristig geschlossen werden, zur Auszahlung und Übergabe wird allerdings sehr häufig ein längerer Zeitraum eingeplant. Vielleicht will die Käuferin den Preis senken und pokert ??. Ich würde einfach im Gegenzug nach der Liquidität fragen…

Wenn man mehrere Interessenten hat, die alle bereit sind zu zahlen, kann man immer noch die anderen in Betracht ziehen…

Bettina

Hallo Ihr Lieben!

Ja, das ist mir ja auch alles klar, doch es geht mir mehr um die Reihenfolge ihrer Schritte!

Meine Mom hat damals die Wohnung mehrfach besichtigt, die Protokolle und für sie wichtige Informationen von der Verwaltung angefordert und dannach die Wohnung gekauft.
Das heißt, sie hat sich mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt und dann haben sie den Notar festgelegt (der hat dann den Vertrag und alles fertig gemacht), und bei diesem dann später alles „Unter Dach & Fach“ gebracht.

Die Interessentin hat nun zweimal die Wohnung (mit Begleitung ihrer Familie) besichtigt, hat schonmal vorsichtig nach den Preisvorstellungen für die Küche gefragt und wer denn der Verwalter sei, und dann, nach mehreren Tagen kommt ein Brief, in dem sie ein Gesamtangebot für die Wohnung macht.

Es mag ja sein, daß ich da was falsch verstehe, doch wenn ich bei Aldi die Tomaten auf`s Band lege und der Preis in der Kasse ist, nehme ICH nicht nochma die Tomaten, um sie mir dann erstmal gaaanz genau anzuschaun!?

Ich dachte eigentlich, nach ihrem Angebot, daß sie wohl doch schon mit dem Verwalter alles geklärt hätte und nun doch keine Ermächtigung mehr bräuchte.
…und deshalb ihr Angebot, und wenn man sich DANN einig ist, folgen die weiteren Schritte (beim Notar etc.) für den Abschluß!?

Liebe Grüße, Nicky

Hi Nicole,

ich sehe hinter dem Verhalten der potentiellen Käufer auch erstmal keine Masche. Erklärungen gibt es viele und die meisten sind rechtlich und/oder moralisch i.O.

Es mag ja sein, daß ich da was falsch verstehe, doch wenn ich
bei Aldi die Tomaten auf`s Band lege und der Preis in der
Kasse ist, nehme ICH nicht nochma die Tomaten, um sie mir dann
erstmal gaaanz genau anzuschaun!?

Hier verstehst Du wirklich eine Kleinigkeit falsch. Da bei Immobiliengeschäften Notarzwang herrscht, kann vor diesem Termin auch kein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen.
Das Legen der Tomaten auf das Aldiband ist also nicht mit dem „Einigsein“ vergleichbar, sondern mit dem Notartermin. Nach diesem Termin kann der Käufer seinerseits keine weiteren Forderungen mehr stellen, aber bis zu dem Termin kann der Kauf jederzeit noch platzen ohne daß der Verkäufer irgendetwas fordern kann (oder der Käufer).

Ich dachte eigentlich, nach ihrem Angebot, daß sie wohl doch
schon mit dem Verwalter alles geklärt hätte und nun doch keine
Ermächtigung mehr bräuchte.
…und deshalb ihr Angebot, und wenn man sich DANN einig ist,
folgen die weiteren Schritte (beim Notar etc.) für den
Abschluß!?

Im Prinzip richtig, aber bei einem Immobilienkauf ist neben dem Preis noch so manche Vereinbarung zu treffen. Und welche Infos der Käufer haben will, muß er selbst entscheiden.

Aber der Verkäufer ist natürlich in seinen Entscheidungen genauso frei und wenn ihm ein potentieller Käufer nicht geheuer ist, braucht er an ihn nicht zu verkaufen…

Gruß Stefan

Hallo Ihr Lieben!

Es freut mich, daß Ihr Euch so rege an meiner Ahnungslosigkeit beteiligt! *smile*

Allerdings muß ich nochmals betonen, daß mir das ein oder andere wirklich bewußt ist!
…doch ich verstehe immer noch nicht so ganz DIESE Vorgehensweise!

Sollte man/Frau nicht ERSTMAL alles daran setzen, daß keine Frage mehr offen ist, und wenn DANN ALLES geklärt ist, fängt man an zu feilschen!???
…oder müßen wir jetzt damit rechnen, daß, obwohl Käufer und Verkäufer sich mit dem Preis ja jetzt schon einig sind, in vielleicht einer Woche, der Preis dann nochmal versucht wird zu drücken?
…und was wäre, wenn das echt eintreten würde?
Na, ich glaube, in dem Fall würde ich dann die Interessentin höflich zur Tür geleiten!
*smile*

Liebe Grüße, Nicky

Hi,

Es freut mich, daß Ihr Euch so rege an meiner Ahnungslosigkeit
beteiligt! *smile*

Ach was…

Allerdings muß ich nochmals betonen, daß mir das ein oder
andere wirklich bewußt ist!
…doch ich verstehe immer noch nicht so ganz DIESE
Vorgehensweise!

Sollte man/Frau nicht ERSTMAL alles daran setzen, daß keine
Frage mehr offen ist, und wenn DANN ALLES geklärt ist, fängt
man an zu feilschen!???

Ich kenne es eher als gegenseitigen Prozess: Mit dem Bekanntwerden weiterer Details werden die Preisvorstellungen (meist nach unten) korrigiert.
Aber ich gebe Dir recht: wenn jemand schon ein schriftliches Angebot unterbreitet, sollte man eigentlich davon ausgehen, daß die preisentscheidenden Fragen geklärt sind.

…oder müßen wir jetzt damit rechnen, daß, obwohl Käufer und
Verkäufer sich mit dem Preis ja jetzt schon einig sind, in
vielleicht einer Woche, der Preis dann nochmal versucht wird
zu drücken?

Tja, keiner kann in den Kopf der Interessentin hineinsehen… Üblich ist eigentlich, daß mit einem schriftlichen Angebot die untere Grenze des Kaufinteressenten definiert ist. Spätere Nachforderungen sollten dann gut begründet sein. Unüblich ist es zudem, nach einem schriftlichen Angebot noch preisrelevante Infos einzuholen (wenn dies im Angebot nicht ausdrücklich erwähnt ist).
Aber was wirklich dahinter steht, kann niemand sagen…

…und was wäre, wenn das echt eintreten würde?
Na, ich glaube, in dem Fall würde ich dann die Interessentin
höflich zur Tür geleiten!

Das wäre in Deinem Fall sicher die beste Lösung…:wink:

Nimm Dir doch einfach die Bemerkung der Interessentin zu Herzen: Wenn jemand Anderes ein akzeptables Angebot unterbreitet, nimm es an und sage der Frau ab. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ihr einen Vertragsentwurf in den Händen haltet, könnt ihr dann wirklich sicher sein dass es ernst ist. Dann muß der Käufer nämlich schon kräftig zahlen (auch wenn der Vertrag scheitert).

Gruß Stefan

OK, dann warte ich es mal ab!
*ganzgespanntist*
:wink:

Danke nochmal für Eure Bemühungen!!!

Liebe Grüße, Nicky

Hallo bettina,

wenn einer so argumentiert wie eure interessentin …
kannste vergessen.
wenn sie richtiges interesse hätte würde sie sage: die wohnung gehört mir für XXXX €.
alles andere beim notar.
sollte sich jedoch herrausstellen das folgende punkte nicht ok sind - und tschüß !
so einfach ist das.
sucht euch ne andere
t.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]